Das aus der Versicherungswirtschaft stammende Wort „Wiederbeschaffungsdauer“ wird für Sie nach einem unverschuldeten Unfall bei der Schadensregulierung schnell relevant. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die Höhe der Wiederbeschaffungsdauer, Voraussetzungen und Beispiele aus der Rechtsprechung. Nehmen Sie sich hier für VIELE Tage Wiederbeschaffungsdauer nur WENIGE Minuten Lesezeit: Das wird sich für Sie als Unfallgeschädigter definitiv in jeder Hinsicht auszahlen. Denn die Wiederbeschaffungsdauer ist auch für weitere Schadensersatzansprüche relevant.
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Kfz-Gutachten am
selben Tag
Definition: Wiederbeschaffungsdauer
Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet den Zeitraum, bis bei einem Totalschaden ein vergleichbares Fahrzeug als Ersatz angeschafft werden kann. Im für die Schadensabwicklung erforderlichen Gutachten wird der Kfz-Sachverständige die Wiederbeschaffungsdauer beziffern: im Regelfall sind es 9 bis 16 Tage. Davon abhängig sind weitere Schadensersatzansprüche wie ein Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung ab. Für letztere ist der Nutzungswille eine zentrale Voraussetzung.
Ersatzfahrzeug nötig? Bei einem Unfallschaden rückt die Wiederbeschaffungszeit in den Fokus
Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten liegen über Wiederbeschaffungswert) und ist auch mit der 130 Prozent Regel keine Reparatur mehr möglich, erhalten Sie als Geschädigter von der gegnerischen Versicherung als Schadensersatzleistung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert als Zahlung laut Schadensgutachten. Eine Ersatzbeschaffung steht an. Die Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen laut Kfz Gutachten besagt, wie viel Zeit Sie brauchen, um einen gleichwertigen Ersatzwagen am regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen.
„Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten besitzt, die im Moment gefragt sind“. (Zitat von Henry Ford)
Nach einem Totalschaden ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich
Wenn es um die anstehende Schadensregulierung und die Ermittlung der Wiederbeschaffungsdauer und anderer Ansprüche wie Mietwagen und Nutzungsausfall geht, sollten Sie zwecks Objektivität auf ein unabhängiges Sachverständigenbüro setzen. Denn nur ein unabhängiger Sachverständiger besitzt die Fähigkeit und die gebotene Objektivität, um den Unfallschaden so gering wie möglich zu halten.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen
Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?
Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:
Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Wiederbeschaffungsdauer
- Durch ein unabhängiges Schadengutachten lässt sich bei eigener Unschuld eine angemessene Wiederbeschaffungsdauer für ein Fahrzeug festsetzen.
- Aus eigenem wirtschaftlichem Interesse kürzt der Versicherer des Unfallverursachers gerne den Wiederbeschaffungszeitraum bei der Abrechnung.
- Aus der Regulierungspraxis lassen sich 9 bis 16 Werktage (inkl. Überlegungszeit) als üblicher Zeitrahmen für eine Ersatzbeschaffung ableiten.
- Für Sonderfahrzeuge und Raritäten kann die Wiederbeschaffungsdauer deutlich über den genannten Zeitrahmen hinausgehen.
- Unfallgeschädigte haben die Schadenminderungspflicht zu beachten: Die Wiederbeschaffungsdauer darf nicht willentlich hinausgezögert werden. Versicherer können Zahlungen dann kürzen.
Häufige Fragen zur Wiederbeschaffungsdauer: Hier antworten die Experten von S DRIVE
Die meisten Versicherungsgesellschaften rechnen mit 9 bis 16 Kalendertagen für die Wiederbeschaffungsdauer. Der Versicherer des Schädigers wird immer eine geringere Wiederbeschaffungsdauer ansetzen wollen. Nutzen Sie als Unfallgeschädigter Ihr Recht, einen unabhängigen Gutachter selbst einzuschalten.
Die Länge der Nutzungsausfallentschädigung ist an die Wiederbeschaffungsdauer laut Unfallgutachten gekoppelt. Zu diesem Zeitraum können noch 1 bis 3 Werktage als angemessene Prüfzeit hinzukommen. Gerichte erkennen dies regelmäßig als legitimen Faktor für Geschädigte an. Sie müssen keine Entscheidung übereilt treffen.
Ja, falls Sie nach dem Unfall schnell wieder mobil sein möchten und auf die alternative Option des Nutzungsausfalls verzichten. Die Mietwagendauer lässt sich aus den Werten des Gutachtens ableiten. Im Sinne der Schadensminderungspflicht muss der Mietwagen dem Unfallfahrzeug entsprechen.
Damit beziffert der Experte im Sachverständigengutachten den Wert, der notwendig ist, um ein vergleichbares Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt wiederzubeschaffen. In diesem Wert ist der Wiederbeschaffungsaufwand inbegriffen, der vom Restwert abzugrenzen ist. Das zeigt, warum nur ein versierter Kfz-Sachverständiger aussagekräftige Werte für die Schadensregulierung herleiten kann.
Ihre Rechte für die Wiederbeschaffungsdauer als Unfallgeschädigter: Das sollten Sie nutzen!
Ihr wichtigstes Recht, von dem Sie im eigenen Interesse für Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug Gebrauch machen sollten, ist die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigenbüros wie Kfz Gutachter S DRIVE. Das gilt auch für eine mögliche Reparatur.
Verzichten Sie auf den „Service“ der Versicherung des Schädigers. Der gegnerische Versicherungsgutachter wird mit Sicherheit nicht Ihren Schaden samt Anspruch auf Nutzungsausfall im Fokus haben. Für die Gutachterkosten muss die gegnerische Haftpflichtversicherung aufkommen. Sie gehen kein Risiko ein, ganz im Gegenteil: Sie wahren konsequent Ihre legitimen finanziellen Ansprüche!
Zu Ihren weiteren Rechten im Rahmen der Wiederbeschaffungsdauer zählen:
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen (identische Fahrzeugklasse) für die unfallbedingte Ausfallzeit (ggf. Reparaturdauer) laut Gutachten. Dieses gilt als Nachweis und Anspruchsgrundlage.
- Bei einem Totalschaden dürfen Sie ein eigenes Schadensgutachten ohne Kosten in Auftrag geben (bei geringeren Schäden oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro laut BGH Urteil).
- Übernahme der Kosten für einen Anwalt (falls erforderlich, um sich gegen Kürzungen zu wehren).
- Im Rahmen der 130 % Regel kann bei vorliegendem Integritätsinteresse doch eine Übernahme der Reparaturkosten für das unfallbeschädigte Fahrzeug durchgesetzt werden.
- Bei der Berechnung der Wiederbeschaffungsdauer darf eine angemessene Prüfzeit beim Schadensmanagement explizit einfließen.
Gut zu wissen: Das wird Ihnen der gegnerische Versicherungsgutachter nicht sagen …
Bei sehr seltenen Sonderfahrzeugen (siehe Beispiel für Rettungswagen weiter unten) kann die Wiederbeschaffungsdauer oder auch Reparaturdauer teils deutlich über den skizzierten Rahmen hinausgehen. Zu denken ist etwa an seltene Sportwagen oder Fahrzeuge mit speziellen Umbauten, die einen größeren Wiederbeschaffungszeitraum rechtfertigen können. In solchen Einzelfällen kann die Wiederbeschaffungsdauer durchaus bis zu 90 Tage betragen. Der gegnerischen Versicherung wird vor allem daran gelegen sein, diese Dauer zu kürzen. Schlichte Einwände sind übrigens laut Rechtsprechung bzw. Urteil des Amtsgerichts Köln nicht zulässig.
Zählt die Zeit der Gutachtenerstellung zur Wiederbeschaffungsdauer?
Ja, zumal sich ohne ein professionelles Schadensgutachten überhaupt keine Wiederbeschaffungsdauer ermitteln lässt. Beim Sachverständigenbüro S DRIVE kann das notwendige Gutachten binnen 24 Stunden erstellt werden, sodass dieser zeitliche Faktor ohnehin keinen großen Anteil einnimmt. Abgesehen davon können Sie sich in dieser Zeit bereits nach einem neuen Fahrzeug umschauen.
Mit Blick auf die Ableitung von Ansprüchen auf eine Nutzungsausfallentschädigung kommt abgesehen von der Dauer der Schadensaufnahme ein weiterer Faktor hinzu. Ihnen steht eine Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tage zu. Sie müssen sich also nicht sofort für einen Ersatzwagen entscheiden!
Was ist ein Gegengutachten?
Von einem Gegengutachten ist die Rede, wenn die Anfechtung der Versicherung erfolgreich war. Damit von einem solchen Gutachten die Rede sein kann, muss das betreffende Unfallfahrzeug tatsächlich in Augenschein genommen worden sein. Es reicht nicht, wenn ein Techniker oder ein vereidigter Zweitgutachter aus der Ferne eine eigene, abweichende Diagnose stellt bzw. die Höhe des Schadens / der Kosten für die Reparatur abweichend beziffert.
Grundsätzlich sollte ein Gutachten mit Unabhängigkeit des Sachverständigen einhergehen, damit es aussagekräftig und belastbar ist. Der Schaden muss objektiv beziffert werden. Zu diesem Schluss kommt das Amtsgericht Bad Homburg in einem Urteil (Aktenzeichen 2 C 2943/16).
Muss ich den Gutachter von der gegnerischen Versicherung akzeptieren? NEIN!
Sie wissen jetzt, wie umfassend Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Autounfall sind. Auch wenn Kürzungsversuche unbestritten zur täglichen Regulierungspraxis von Gutachtern gehören, kommen die Versicherungen damit meistens nicht durch. Das gilt vor allem für den Fall, dass Sie nach einem Unfall auf das ganzheitliche Schadensmanagement eines unabhängigen Sachverständigenbüros setzen! Bei neueren Fahrzeugen spricht die Inanspruchnahme einer Markenwerkstatt nicht gegen die Schadensminderungspflicht, auch wenn gegnerische Versicherer oft so argumentieren. Die Frage „Was muss ich akzeptieren“ können Sie bei den Gutachtern von S DRIVE immer mit einem erfahrenen Rechtsbeistand klären.
Muss ich den Gutachter von der eigenen Versicherung akzeptieren? Ja!
Im Kaskofall wird die Versicherung ihr Weisungsrecht ausüben und einen Sachverständigen für die Schadensermittlung einschalten. Sie können aber selbstverständlich auch in diesem Szenario über eine Anfechtung nachdenken und eine Nachbesichtigung bzw. ein Zweitgutachten anstreben, wenn Sie belastbare Anhaltspunkte vorweisen können.
Wiederbeschaffungsdauer & Schadensminderungspflicht: Was ist zu beachten?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie auch als Geschädigter gewisse Pflichten. Ganz konkret ist an die Schadensminderungspflicht zu denken. Sie müssen alles dafür tun, die anfallenden Kosten bei der Schadensregulierung möglichst gering zu halten.
Es ist nicht zulässig, die Dauer der Wiederbeschaffung künstlich in die Länge zu ziehen. Sollten Sie sich fragen, was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, beraten wir Sie gern.
Schnell wieder mobil und entschädigt mit einem Sachverständigenbüro!
Bei S DRIVE sind Sie in dieser Hinsicht bestens aufgehoben, denn durch das professionelle Schadensmanagement können Sie schnell einen Ersatzwagen anschaffen. Die Rechte von Unfallopfern wurden unter anderem durch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn gestärkt (Aktenzeichen 104 C 101/15). Es ist mit Blick auf die Wiederbeschaffungsdauer nicht erforderlich, auf überregionalen Märkten nach einem Gebrauchtwagen zu schauen. In diesem Fall wurden der Klägerin sogar 63 Tage Nutzungsausfall zugesprochen!
Ausnahmen zur Verlängerung der Wiederbeschaffungsdauer: Die Möglichkeit der Notreparatur
Einen besonderen Fall beschreibt das Urteil des OLG Karlsruhe (Az. 13 U 213/11). Dieses OLG Urteil ist im Kontext der Schadenminderungspflicht einzuordnen. In Analogie zur Wiederbeschaffungsdauer darf auch die Nutzungsdauer eines Mietwagens nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Das kann bei einer langen Reparaturdauer der Fall sein. Hier wies das Gericht die Schadensersatzforderung von über 100.000,- Euro für die Miete eines Rettungswagens zurück.
Eine Notreparatur kann die Wiederbeschaffungsdauer begrenzen
In diesem Fall wäre es laut Urteilsbegründung möglich gewesen, den Unfallwagen durch eine Notreparatur schnell wieder fahrbereit zu machen. Ein Rettungswagen ist als Sonderfahrzeug einzuordnen. Das Oberlandesgericht kürzte die im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer von 4 Monaten, da sich die Mietwagenkosten für das Ersatzfahrzeug erheblich hätten verringern lassen. Das ist der Kern der Urteilsbegründung.
Gutachterbüro S DRIVE: Ihr leistungsstarker Partner nach einem unverschuldeten Unfall!
Sie hatten einen Verkehrsunfall und vermuten einen Totalschaden? Nur ein Schadengutachten bringt Klarheit über eine notwendige Wiederbeschaffung und es ist für die Abrechnung mit dem gegnerischen Versicherer notwendig.
Setzen Sie auf eine unabhängige Schadensabwicklung!
Nehmen Sie sofort nach dem Unfall Kontakt mit dem Sachverständigenbüro S DRIVE auf: Hilfe ist binnen 60 Minuten direkt an der Unfallstelle nutzbar. Das erforderliche Sachverständigengutachten erhalten Sie in Hamburg und an fünf weiteren Standorten in Deutschland binnen 24 Stunden.
Nach der schnellen Gutachtenerstellung kann die Schadensregulierung Fahrt aufnehmen. Mit einem unabhängigen Gutachterbüro wie S DRIVE haben Ihre Ansprüche Vorfahrt!