Der Vorschaden befindet sich in den Top 3 der Streitpunkte bei der Schadensregulierung

Kommt es bei einem Unfall zu einem unverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung diesen zu begleichen. Was aber passiert, wenn das Auto (ggf. an derselben Stelle) einen Vorschaden (Primärschaden) hatte und gar nicht unbeschädigt war?

Haftpflichtversicherungen nutzen einen Vorschaden sehr gerne, um Schadenersatzansprüche zu kürzen oder Leistungen bei überlappenden Schäden komplett zu verweigern. Auf der sicheren Seite sind Sie als Unfallgeschädigter bzw. Anspruchsteller bei einem Vorschaden immer, wenn Sie die fachgerechte Reparatur beweisen können. Das gelingt am besten mit einem Schadengutachten.

„Jeder hat das Recht zu reden und auch zu schweigen. Es kommt dabei immer darauf an, was man damit bezweckt.“ (Zitat von Klaus Seibold)

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Kfz-Gutachten am
selben Tag

Vorschaden? Davon wusste ich nichts …

Womöglich wissen Sie als Anspruchsteller nach einem Verkehrsunfall gar nicht, dass Sie einen Gebrauchtwagen mit Vorschaden gekauft haben. Die Haftpflichtversicherung indes könnte über das HIS-Datensystem längst vom Vorschaden wissen. Dieser Ratgeber bringt Ihnen mit dem Vorschaden einen häufigen Streitpunkt bei der Schadensregulierung handlungsorientiert nahe. Nicht selten landen Betroffene als Kläger vor Gericht.

Nach dem Lesen dieses Beitrags wissen Sie, was ein Vorschaden genau ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben und warum die Expertise eines unabhängigen Kfz Gutachterbüros wie S DRIVE gerade bei einem Vorschaden unverzichtbar ist. Zur Entschärfung eines drohenden Streitfalls bis vor Gericht gilt es, den neuen Schaden exakt vom vorherigen abzugrenzen, um Ihre Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Versicherer zu formulieren.

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Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Kfz Vorschaden

  • Wurde ein Unfallwagen fachgerecht repariert, ist von einem Vorschaden die Rede. Kleine Kratzer bzw. normale Gebrauchsspuren begründen keinen Vorschaden.
  • Bei der Schadensregulierung führt ein (verschwiegener) Vorschaden oft zu Problemen: Versicherer kürzen in diesem Fall Schadenersatzansprüche.
  • Ein Altschaden lässt sich begrifflich klar abgrenzen: Hier ist keine Reparatur erfolgt. Unreparierte Stellen werden im Schadengutachten u.a. mit Lichtbildern dokumentiert.
  • Offenbarungspflicht: Geschädigte müssen einen Vorschaden angeben oder dokumentieren können, dass eine sachgerechte Reparatur erfolgt ist.
  • Schwierig wird es, wenn Vor- und Neuschaden sich überlappen: Ein unabhängiges Schadensgutachten sorgt für Klarheit bei der Darlegung der unfallbedingten Schadenhöhe.
  • Ein BGH Urteil hat die Rechte von Geschädigten in Bezug auf einen Vorschaden gestärkt.

Definition: Vorschaden am Auto

Ein Vorschaden stammt von einem vorangegangenen Unfallgeschehen. Er ist bei der Schadensregulierung anzugeben, um die Ansprüche abgrenzen bzw. exakt bestimmen zu können. Relativ unproblematisch ist es, wenn der Vorschaden an einer anderen Stelle als beim aktuellen Unfallereignis aufgetreten ist (Front- vs. Heckschaden). Handelt es sich um dieselbe Stelle, steht der Unfallgeschädigte in der Beweispflicht.

Häufige Fragen zum Vorschaden: Das könnte auch Sie interessieren

Ein Altschaden ist definitionsgemäß nicht repariert worden, ein Vorschaden sehr wohl. Zu Problemen kommt es bei der Schadensregulierung, wenn ein Vorschaden nicht fachgerecht instand gesetzt worden ist (z. B. bei der fiktiven Abrechnung) oder verschwiegen wird.

Es kommt im Einzelfall auf die Intensität bzw. die Schadenhöhe an. Oberflächliche Kratzer bzw. normale Gebrauchsspuren stellen bei einem älteren Fahrzeug noch keinen Vorschaden dar. Im Zweifelsfall hilft der prüfende Blick eines Kfz-Sachverständigen wie S DRIVE.

Mit dem HIS-Datensystem können Sie eine Anfrage für das Fahrzeug starten. Sie können sich vertraglich beim Verkäufer absichern oder einen Gutachter beauftragen, um Wert und Fahrzeugzustand vor dem Kauf aussagekräftig zu bestimmen. Ein Vorschaden fällt z. B. bei einer Lackschichtenmessung auf, die ein Kfz Gutachter am Fahrzeug vornimmt.

Ein Blechschaden ist meldepflichtig, jeder Unfallschaden oberhalb der Bagatellschadengrenze von 750 Euro muss definitiv angegeben werden. Nur kleinere Kratzer müssen nicht explizit genannt werden, zumal sie ja offensichtlich sind. Sie gehen immer auf Nummer sicher, wenn Sie selbst einen kleinen Vorschaden angeben.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein! Dazu finden Sie in diesem Beitrag die Expertenmeinung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen.

Der Haftpflichtversicherer fordert den Nachweis der Reparatur des Vorschadens

Die Ausgangslage mit Blick auf Vorschäden ist mit zivilprozessualen Grundsätzen ganz klar: Sie haben als Geschädigter die Offenbarungspflicht, Vor- und Altschäden anzugeben. Die Frage, ob Sie einen Vorschaden angeben sollten, ist in Ihrem eigenen Interesse ganz klar mit Ja zu beantworten.

Im Zweifelsfall müssen Sie mit Belegen beweisen können, dass ein Vorschaden fachgerecht repariert wurde. Die Darlegung des Reparaturumfangs muss belastbar sein. In § 286 ZPO (Zivilprozessordnung) sind strenge Maßstäbe für den so genannten Primärschaden festgelegt: Sie müssen beweisen, dass der aktuelle Unfall zu einem neuen ersatzpflichtigen Schaden geführt hat, der von einem Vorschaden abzugrenzen ist.

Das können Sie am besten mit einem professionellen Schadensgutachten leisten. Bedenken Sie, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bei eigener Unschuld für die Kosten aufzukommen hat.

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In diesen Fällen kann ein Vorschaden problematisch werden

Ganz grundsätzlich wird es immer schwierig, zwei sich überlappende Schäden abzugrenzen. Vor allem bei einem Verkehrsunfall mit Totalschaden muss das Sachverständigengutachten differenzierte Arbeit leisten.

Je besser Sie die fachgerechte Reparatur des Vorschadens nachweisen können, desto bessere Karten haben Sie für den neuen Schaden am Unfallwagen. Ein Profigutachten geht explizit auf Vorschäden ein, sodass eine Abgrenzung des Neuschadens für die aktuelle Schadensabwicklung möglich ist.

Reparierter Vorschaden: Mit Nachweisen der beste Fall

Haben Sie die Reparatur nachweislich fachgerecht durchführen lassen und liegt der neue Schaden woanders am Fahrzeug, gibt es keinen Grund für die versicherungstechnische Minderung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz. Ihr Gutachter wird eine sehr genaue Abgrenzung vornehmen und mit einer Lackschichtenmessung einen eventuellen Vorschaden aufspüren.

Keine Rechnung der Reparatur des Vorschadens vorhanden?

Dann können Sie Ihre Beweispflicht mit einem Gutachter wahren. Er wird das Fahrzeug mit seiner Expertise sehr genau unter die Lupe nehmen und zu einem aussagekräftigen Ergebnis in Bezug auf Reparaturumfang und Schadenersatzhöhe kommen.

Überholende Kausalität: Der Vorschaden liegt im Schadenbereich

Dieses Szenario ist für Sie als Unfallgeschädigter am kompliziertesten. Sie tragen die Beweislast, um den Umfang des Neuschadens bestimmen zu können. Zu dokumentieren ist, dass der Vorschaden fachgerecht repariert wurde. Ist das der Fall, kann der neue Schaden an der gleichen Stelle zu einer neuen Anspruchsgrundlage führen. Hier kommt der Begriff ‚überholende Kausalität‘ bei einem Vorschaden zum Tragen.

Ein unabhängiges Sachverständigengutachten von S DRIVE ist der beste Weg, um sich gegen mögliche Kürzungen zu wehren. Stellen Versicherungen keinen wirtschaftlichen Mehrschaden und somit keine Schadensersatzansprüche fest, kommt es auf das Können des Gutachters an. Er kann mit seiner Arbeit im Detail zeigen, wo bzw. in welchem Umfang doch ein neuer Schaden entstanden ist.

Unreparierter Vorschaden bzw. fiktiv abgerechnet: Was gilt?

Mit Blick auf das Thema Vorschaden ist die fiktive Abrechnung im Verkehrsrecht nicht vorteilhaft: Haben Sie den Schaden nachweislich nicht reparieren lassen, kann das Ihre Anspruchsgrundlage beim Neuschaden schmälern. Das gilt vor allem, wenn der neue Schaden im gleichen Fahrzeugbereich liegt. Als Kläger haben Sie dann einen beschwerlichen, aber nicht aussichtslosen Weg vor Ihnen.

Neu für Alt Abzug (NfA-Abzug): Objektivität des Gutachters als beste Voraussetzung

Die Schadenminderungspflicht sieht vor, dass es keine Bereicherung beim Schadensmanagement geben darf. Bei älteren Fahrzeugen kann durch die Schadensregulierung eine Wertverbesserung eintreten, für die bei einem Vorschaden ein so genannter Vorteilsausgleich notwendig ist. Wird bei der Reparatur ein Bauteil erneuert, das bereits verschlissen war, so sparen Sie als Geschädigter mit Blick auf eigentlich bald anstehende Reparaturkosten Geld.

Bei der Gutachtenerstellung sorgt ein neutraler Experte dafür, dass der Neu für Alt Abzug berücksichtigt wird. Sie haben daraus keinen Schaden, da Sie an anderer Stelle unmittelbar von einer Wertverbesserung des Unfallwagens profitieren. Bei einem Haftpflichtfall ist in diesem Zusammenhang auch vom Vorteilsausgleich die Rede.

Ein Fall für den Profi: Dokumentation des Vorschadens mittels Gutachten

Sie haben bis hierhin bereits nachvollziehen können, wie wichtig die Expertise eines Kfz Gutachterbüros bei einem Vorschaden ist. Nutzen Sie Ihr Recht auf die Erstellung eines Schadengutachtens oberhalb der Bagatellschadengrenze, um einen möglichen Vorschaden in erfahrene Hände zu legen.

Den technischen Nachweis eines reparierten Vorschadens und dessen rechnerische Berücksichtigung können Sie als Laie nicht leisten. S DRIVE hat jahrelange Erfahrungswerte im Umgang mit Vorschäden bei der Regulierung. Die Voraussetzungen sind ohnehin in jedem Einzelfall genau zu prüfen.

Kfz Gutachten Beispiel

Vorsicht! Versicherungen wehren mit „HIS“ Schadenersatzansprüche ab

Das Verschweigen eines Vorschadens kann sinnlos sein, da Versicherungen über das HIS-System einen Vorschaden ausfindig machen können. In diesem System werden Schadensereignisse von Versicherern hinterlegt. Ursprünglich wurde HIS geschaffen, um Versicherungsbetrug auszuschließen. Mittlerweile nutzen Versicherungsgesellschaften dieses System aber gezielt, um bei einem vorhandenen Vorschaden am Fahrzeug eine Verweigerungshaltung einzunehmen. Wenn Sie auf einen Gutachter wie S DRIVE und sein Netzwerk an Fachanwälten setzen, können

Checkliste:
Was tun, wenn Versicherung wegen Vorschaden nicht zahlt?

Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit:

  1. Wenden Sie sich bei einem unverschuldeten Unfall umgehend an einen unabhängigen Sachverständigen, um beide Schadensereignisse aussagekräftig abgrenzen zu können.
  2. Lehnen Sie den vorgeschlagenen Versicherungsgutachter entschieden ab.
  3. Sie wussten nichts von einem Vorschaden beim Gebrauchtwagen kaufen? Ziehen Sie den Käufer zur Rechenschaft und prüfen Sie mögliche Schadensersatzansprüche. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stärkt Ihre Ausgangsposition.
  4. Prüfen Sie, ob im HIS-System ein Eintrag vorliegt: Sie könnten von einem möglichen Vorschaden gar nichts wissen. Halter können eine schriftliche Selbstauskunft anfordern.
  5. Schauen Sie, welche Belege Sie über die vorangegangene Reparatur finden können. Fragen Sie auch in der Werkstatt zwecks Beweissicherung nach.
  6. Schalten Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt ein, um gegen die Versicherung vorzugehen und ggf. eine Frist zu setzen.
  7. Je nach Konstellation kann es prüfenswert sein, eine Beschwerde an den Ombudsmann zu richten.

Urteile: Aktuelle BGH Rechtsprechung zum Streitthema ‚Vorschaden‘

Im Laufe der Zeit können nur die wenigsten Fahrzeuge als unbeschädigt gelten. Von entscheidender Bedeutung für Ihre Ausgangsposition und Rechte als Geschädigter ist ein BGH Urteil aus dem Jahr 2019 (vergleiche Aktenziechen VI ZR 377/18). Die angesprochene strenge Beweispflicht nach § 286 ZPO wurde abgeschwächt. Der Zeugenbeweis wird mit diesem Urteil gestärkt, sodass die Expertise des eingeschalteten Gutachters für Sie der entscheidende Trumpf sein kann. Wussten Sie gar nichts von einem Vorschaden, können Sie mit einem Gutachterbüro einen Ausforschungsbeweis realisieren.

Mit diesem Grundsatzurteil zum Zeugenbeweis erscheinen viele Entscheidungen von Oberlandesgerichten (OLG) in einem anderen Licht, wobei ohnehin auf die regionale Differenzierung zu achten ist. Das Landgericht Köln hatte 2014 noch geurteilt, dass ein konkreter Vorgang notwendig ist, um den neuen Schaden von einem früheren Unfallereignis abzugrenzen (vergl. Aktenzeichen 7 O 311/12). Das OLG Köln zielte darauf ab, ob erfolgte Reparaturmaßnahmen mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben übereinstimmen (vergleiche Az. 15 U 7/18).

Fazit: Mit einem Sachverständigenbüro wird der Streitpunkt Vorschaden beherrschbar!

Anhand unserer täglichen Erfahrungen bei der Regulierung können wir sagen, dass Vor- und auch Altschäden sehr oft nicht korrekt deklariert werden. Fehlen dann noch Dokumente über die fachmännische Instandsetzung bei einem überlappenden Schadensbild, führt aufgrund der Beweislast kein Weg an der Beauftragung eines Sachverständigen vorbei.

Mit S DRIVE nutzen Sie in Hamburg und an weiteren Standorten genau das Expertenwissen, das bei einem Vorschaden notwendig ist. Ein Sachverständigenbüro ist für Geschädigte der beste Weg, der gesetzlichen Nachweispflicht bei einem Vorschaden nachzukommen.

Was ist unfallbedingt, was war schon? S DRIVE sorgt bei einem Alt- oder Vorschaden für Klarheit, Transparenz und Handlungssicherheit: Jetzt Kontakt aufnehmen und mit einer kostenlosen Erstberatung die richtigen Schritte einleiten!

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