Die Unkostenpauschale werden Sie wahrscheinlich gar nicht auf der Rechnung haben, wenn Sie einen Fahrzeugschaden bei einem unverschuldeten Unfall erlitten haben. Klar ist aber: Nach einem Unfall ist mit einem erhöhten Zeitaufwand zu rechnen, einige Dinge müssen in Ihrem finanziellen (!) Sinne erledigt werden. Für Unkosten bzw. Aufwendungen greift nach einem Unfallereignis die hier vorgestellte Unkostenpauschale.
Ihr Recht: Pauschale Aufwandsentschädigung für Schadensregulierung
Denken Sie etwa an Telefonate mit der Versicherung und Briefverkehr. Gewisse Ausgaben entstehen für Geschädigte, und genau hierfür greift die Auslagenpauschale. Sie treffen definitiv eine zeit- und nervensparende Entscheidung, wenn Sie das komplette Schadensmanagement in die Hände der Experten von S DRIVE an bundesweiten Standorten legen. Ersparen Sie sich Auseinandersetzungen mit Kfz-Versicherern und nutzen Sie ein unabhängiges Schadensgutachten zur Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche.
„Leider laufen die laufenden Kosten nie weit genug davon.“ (Brigitte Fuchs)
Ihr Gutachter informiert in 30 Sekunden: Das Wichtigste zur Unkostenpauschale
- Die Unkostenpauschale soll nach einem Autounfall den Zeit- sowie Kostenaufwand für Geschädigte ersetzen (vergl. § 287 ZPO).
- Der BGH hat 2012 ( VI ZR 37/11) diese Pauschale für die Regulierung von Verkehrsunfällen ( = „Massengeschäft“) für zulässig erklärt.
- Meistens bewegt sich diese Auslagenpauschale im Verkehrsrecht in einer Höhe zwischen 20 und 30 Euro. Sie wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt.
- Der Betrag für die Entschädigungspauschale kann nach einem Schaden höher ausfallen, wenn entsprechende Unkosten nachgewiesen
- Abgesehen von der Unkostenpauschale stehen Geschädigten viele weitere Schadenspositionen wie ein Ersatzwagen, eine Nutzungsausfallentschädigung, Übernahme von Sachverständigenkosten, Ausgleich für merkantilen Minderwert zu. Nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger berät Sie umfassend!
[respimg mobile=“13554″ tablet=“13553″ desktop=“13553″ desktop-wide=“13553″ url=“/kontakt/“]
Definition: Was ist die Unkostenpauschale?
Für Fahrten, Telefon- und Portogebühren oder Recherchen entsteht bei der Kfz-Schadensregulierung (Haftpflichtschaden) ein zeitlicher und kostentechnischer Aufwand. Hierfür werden Unfallgeschädigte mit einer Unkostenpauschale entschädigt. Für diese pauschalisierte Entschädigung für Aufwendungen ist in der Regel kein Nachweis notwendig. Diese Entschädigungspauschale wird im professionellen Schadensmanagement von S DRIVE automatisch berücksichtigt.
Häufig gestellte Fragen zur Unkostenpauschale: Ihr Gutachter antwortet
Hierbei handelt es sich um eine pauschale Aufwandsentschädigung nach einem Unfall, mit der Kosten für Telefonate, den Briefverkehr / Portokosten oder Fahrten abgegolten werden. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass Haftpflichtversicherer diese Entschädigungszahlung auch ohne konkrete Nachweise zu leisten haben.
Sie soll im Sinne von § 287 ZPO einen Kostenausgleich für Geschädigte während der Versicherungsregulierung sicherstellen. Denken Sie beispielsweise an Porto- oder Fahrtkosten. Ein Unfall ist mit einem gewissen Aufwand für Geschädigte verbunden. Mit S DRIVE hält sich dieser in überschaubaren Grenzen.
Wenn Unfallopfer auf das unabhängige Schadensmanagement eines Kfz-Sachverständigenbüros setzen, wird die Unkostenpauschale bei der Abrechnung mit der Versicherungsgesellschaft des Schädigers im Regelfall automatisch berücksichtigt und als Schadensposten erstattet. Für über die Pauschale hinausgehende angefallene Kosten müssen Nachweise erbracht werden.
Für die Unkostenpauschale ist bis zu einem Wert von etwa 30 Euro in der Regel keine Darlegung von Nachweisen nötig. Ihr Gutachter oder ein Anwalt wird die Summe von der gegnerischen Versicherung bei der Schadensregulierung einfordern.
Laut Kammergerichten bewegt sich die Unkostenpauschale nach einem Autounfall zwischen 20 und 30 Euro, in Einzelfällen bis 50 Euro. Mittlerweile gibt es Listen, die verschiedenen Städten bzw. Gerichtsbezirken Summen zuordnen. Kammergerichte gehen dazu über, solche Auslagenpauschalen für die Schadensabwicklung festzusetzen.
Nach einem Verkehrsunfall ist vor der Schadensregulierung! Da für Unfallopfer ein gewisser Kostenaufwand entsteht, haben sie das Recht auf eine pauschale Entschädigung (z. B. für Portokosten, Telefonkosten, Fahrtkosten etc.). Weitere Schadenersatzansprüche wie Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten oder Nutzungsausfall kommen hinzu.
in 60 Min.
vor Ort!
Kfz-Gutachten am
selben Tag
Anspruchsteller: Wem steht die Unkostenpauschale zu?
Diese Entschädigungspauschale steht nach einem Verkehrsunfall dem Geschädigten zu, sofern er keine Schuld am Unfallgeschehen trägt. Legen Geschädigte das Schadensmanagement in die Hände eines unabhängigen Kfz Gutachterbüros, wird dieser Posten von der Autoversicherung des Schadenverursachers eingefordert.
Je nach Szenario kann auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dem Gutachternetzwerk ins Spiel kommen. Jenseits der Bagatellschadensgrenze (Reparaturkosten von mindestens 750 Euro laut BGH) muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Kosten für den Gutachter und einen Rechtsanwalt in voller Höhe übernehmen!
Anspruchsgrundlage: Was deckt die Unkostenpauschale ab?
Laut Rechtsprechung und gängiger Regulierungspraxis deckt die Unkostenpauschale Auslagen für den
- Briefverkehr
- Telefonkosten sowie
- Wegekosten
auf. Für diese Kosten kommt in den meisten Fällen eine pauschalisierte Entschädigung in Frage. Entstehen im Einzelfall für den Geschädigten höhere Kosten, müssen diese gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers nachgewiesen werden.
Zielgruppe: Wer hat Anspruch auf die Unkostenpauschale?
Jeder Unfallgeschädigte kann diese Auslagenpauschale geltend machen, wenn es zur Versicherungsregulierung im Schadensfall kommt. Bei einem Bagatellschaden kann das anders aussehen. Kommt es zu einer Einigung zwischen den Unfallbeteiligten und einer Lösung ohne Versicherung, bleibt die Unkostenpauschale außen vor. Es sei denn, die Unfallbeteiligten halten eine solche Summe im Einigungsprotokoll fest.
Anspruchshöhe: Wie hoch ist die Unkostenpauschale?
In den meisten Gerichtsbezirken sind 20 bis 30 Euro für die Unkostenpauschale erwartbar. Selten werden bis zu 50 Euro pauschal erstattet. Das Oberlandesgericht (OLG) München etwa hat sich in einem Urteil auf 25 Euro festgelegt (Aktenzeichen 10 U 519/15). Für dieselbe Summe spricht sich das Landgericht (LG) Bochum aus (Az. 3 O 553/04).
Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen
Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?
Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:
Vorgehen: Wie kann man die Unkostenpauschale beantragen?
Im eigenen Interesse sollten Geschädigte nach einem Unfall nicht auf das gegnerische Versicherungsmanagement, sondern auf ein unabhängiges Gutachterbüro wie S DRIVE setzen. An bundesweiten Standorten genießen Unfallgeschädigte ein ganzheitliches Schadensmanagement, bei dem die Unkostenpauschale automatisch berücksichtigt wird.
ACHTUNG! Die Erstattung setzt aktives Einfordern voraus
Es liegt in der Natur der Versicherungswirtschaft, so wenig wie möglich auszahlen zu wollen. Das gilt auch für die hier vorgestellte Auslagenpauschale. Sie wird nicht automatisch an den Unfallgeschädigten ausgezahlt.
Vielmehr muss sie aktiv eingefordert werden, notfalls als Klägerin oder Kläger mit einem Rechtsanwalt, falls die Versicherungsgesellschaft auch weitere Schadensposten kürzen will. Mit den erfahrenen Experten von S DRIVE werden alle Schadensposten durchgesetzt, die Ihnen nach einem fremdverschuldeten Unfall zustehen.
Zeitrahmen / Frist: Wann wird die Unkostenpauschale gezahlt?
Sie wird im Rahmen der Schadenregulierung an den Geschädigten überwiesen. Im Regelfall ist mit einer Schadenregulierungsdauer zwischen 4 und 8 Wochen zu rechnen.
Gut zu wissen! Interessantes Aktenzeichen zur Unkostenpauschale
Das OLG Celle wies unter dem genannten Az. diese Argumentation ab und bekräftigte trotz digitaler Kommunikationsformen den Anspruch auf die Unkostenpauschale für die Klägerin bzw. den Kläger. In der Urteilsbegründung wies das Gericht vor allem auf die stark gestiegenen Preise für Kraftstoff und Strom hin, sodass der Entschädigungsaufwand weiterhin bei einem Schaden am Fahrzeug gerechtfertigt sei. Dieses Argument ist angesichts von derzeitigen Spritkosten von mehr als 2 Euro sicher nachvollziehbar …
Ein aktuelles Urteil des OLG Celle (Az. 14 U 152/20) zeigt, dass die Digitalisierung nicht an den Ansprüchen auf die Kostenpauschale rüttelt. Eine Versicherung hatte sich geweigert, 25 Euro als pauschalisierte Entschädigung zu zahlen. Die Versicherung argumentierte, dass durch digitale Kommunikationsformen Auslagen für Porto, Telefon etc. nicht mehr ins Gewicht fallen würden. Durch Flatrates etc. seien die Kommunikationskosten gesunken.
Fazit: Mit S Drive setzen Sie nicht nur die Unkostenpauschale durch
Sie treffen nicht nur mit Blick auf die Kostenpauschale eine gute Entscheidung, wenn Sie auf unabhängige Gutachterexpertise nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall setzen. Sie können so sicher sein, dass die Schadenshöhe exakt beziffert wird und alle Schadenspositionen auf die Liste der Abrechnung mit der Versicherung kommen. Denken Sie neben Reparaturkosten auch an die Wertminderung des Unfallfahrzeugs, Nutzungsausfall oder einen Ersatzwagen, Abschleppkosten, Standkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und viele weitere.
Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Schadensmanagement an vielen Standorten
Die unabhängigen Kfz-Sachverständigen von S DRIVE stehen Ihnen an sieben Standorten in Deutschland 60 Minuten nach Ihrem Anruf am Unfallort für Ihr Fahrzeug zur Verfügung, auch am Wochenende. Termine sind bei einem Schaden zeitnah verfügbar und das für die Versicherungsregulierung notwendige Unfallgutachten kann binnen 24 Stunden versandfertig sein.