Unfall Versicherung melden: 7 Tage als maximale Frist!

Unfall der Versicherung melden: Vor dieser formalen Notwendigkeit stehen alle, die einen Schaden verursacht haben. Dann springt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter und die Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto ein. Ohne eine fristgerechte Schadensmeldung kann keine Versicherungsregulierung erfolgen, womöglich erlischt sogar der Versicherungsschutz. Es besteht Handlungsbedarf!

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Unfall der Versicherung & eigenem Kfz Gutachter melden!

Gründe genug, das Thema hier genauer zu betrachten. Am wenigsten Sorgen und Aufwand müssen Sie sich als Geschädigter machen: Oberhalb der Bagatellgrenze muss die Versicherung des Unfallgegners ein Schadengutachten aus neutraler Sachverständigenhand bezahlen.

Kurz & knapp:

Unfall der Versicherung melden & das nicht vergessen!

  • Am Unfallort selbst Ruhe bewahren, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen und Warnblinkanlage einschalten, Folgeunfälle vermeiden.
  • Bei Bedarf Rettungskräfte und Polizei rufen, bei Verletzten ist dies Pflicht.
  • Um den Unfall der Versicherung melden zu können, muss eine umfassende Beweissicherung am Unfallort erfolgen: Füllen Sie einen Unfallbericht aus und schießen Sie Fotos.
  • Entfernen von der Unfallstelle ist strafbar gemäß § 142 StGB.
  • Der Unfallverursacher hat den Schadenfall seinem Autoversicherer zu melden. Aus Beweisgründen und bei möglicher Mitschuld ist es sinnvoll, den Fahrzeugschaden auch der eigenen Versicherung zu melden.
  • Für die Schadensmeldung braucht die Versicherung folgende Dokumente: Kontaktdaten / Anschrift, Kennzeichen aller Unfallbeteiligten, Versicherungsdaten / Versicherungsnummer des Unfallgegners, Unfallbericht inkl. Unfallskizze (eigener und / oder von der Polizei).
  • Geschädigte sollten sich bei einem Kfz Gutachter melden und Profilhilfe für die anstehende Schadenregulierung nutzen: Es besteht kein Zwang, sich auf das Schadenmanagement des Autoversicherers vom Unfallgegner einzulassen.
  • S DRIVE ist bundesweit schnell einsatzbereit.

Pflichten zur Meldung nach Verkehrsunfall: Zusammenfassung

Wer einen Sachschaden verursacht hat und seine Versicherungsgesellschaft beanspruchen möchte, hat fristgerecht eine Schadenmeldung vorzunehmen. Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.

Der Unfallhergang ist für die Schuldfrage zentral

Für alle Unfallbeteiligten gelten Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten. Der Versicherung müssen alle notwendigen Daten und Informationen zugänglich gemacht werden, damit der Unfallhergang sich aus der Ferne nachvollziehen lässt. Das zeigt, wie wichtig die Beweissicherung an der Unfallstelle ist, vor allem auch im Ausland.

Antworten auf die wichtigsten Fragen: Autounfall & Versicherung

Grundsätzlich hat der Unfallverursacher den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Nur so kann sie den Schaden am Fahrzeug des anderen Unfallbeteiligten regulieren. Bei möglicher Teilschuld sollte auch die eigene Versicherung immer informiert werden.

In diesem Schadensfall muss die eigene Haftpflichtversicherung informiert werden, damit Schäden am Fahrzeug Dritter bezahlt werden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist eine Vollkaskoversicherung notwendig.

Bei nicht selbst verschuldetem Unfall ist der Unfallverursacher in der Pflicht, den Sachschaden zu melden. Geschädigte können aus Gründen der Beweissicherung auch der eigenen Versicherung das Schadensereignis melden. Das gilt auch, wenn eine Teilschuld möglich ist. Die Abwicklung hat Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse.

In diesem Fall müssen beide Unfallbeteiligten aktiv werden und ihrer Versicherung den Schaden melden. Die Schadensregulierung erfolgt mit einer Haftungsquote, wobei das Quotenvorrecht genutzt werden kann. Beide Versicherungen, die eigene und die gegnerische, springen dann anteilig ein.

Hat ein Zeuge das Kennzeichen notiert, lässt sich via Zentralruf der Versicherer die Versicherung ausfindig machen. Erstellen Sie Anzeige gegen unbekannt, eventuell müssen Sie sich an den Verein für Verkehrsopferhilfe wenden. Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, kommt am Ende auch die eigene Kaskoversicherung in Betracht.

Meldefristen: Was steht im Versicherungsvertragsgesetz?

Laut § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beträgt die maximale Frist zur Meldung des Schadens an die Versicherung 7 Tage ab dem Unfallzeitpunkt. Bei schwer verletzten Unfallbeteiligten oder einem Unfall mit Todesfolge sind es maximal 48 Stunden für die Unfallmeldung.

Leihwagen nach einem Unfallschaden

Ausnahmen von dieser Regel laut Versicherungsbedingungen

Zu beachten ist, dass einige Versicherer in den Verträgen kürzere Fristen von 3 Tagen oder noch weniger vorgeben. Entscheidend ist im Einzelfall immer das, was im Versicherungsvertrag steht.

Zwischenfazit:

Nicht unnötig lange mit der Schadensmeldung warten!
Je früher ein Schaden gemeldet wird, desto besser, allein aus Gründen der Plausibilität und unmittelbaren Nachverfolgbarkeit. Mehr als eine Woche ist niemals Zeit!

Achtung! Sie könnten Ihre Ansprüche verlieren

Wer gegen die Frist verstößt und einen Unfallschaden nicht rechtzeitig meldet, riskiert den Versicherungsschutz vollständig oder teilweise! Ohne fristgerechte Schadenmeldung können Versicherer sich nicht zur so genannten Eintrittspflicht bei klarer Schuldfrage bekennen.

Am Ende riskieren Unfallverursacher, selbst auf dem Schaden sitzen zu bleiben bzw. diesen (samt Gutachten und weiterer Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung etc.) aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Ansprüche auf Schmerzensgeld betragen schnell tausende Euro.

Verhalten nach einem Unfall: So machen Sie alles richtig!

  • Ruhig bleiben und sich den unmittelbaren Konsequenzen am Unfallort stellen. An die 3 W’s (Warndreieck, Warnweste & Warnblinklicht) denken.
  • Sicherung der Unfallstelle, Notruf für Rettungskräfte bei Verletzten absetzen und Erste Hilfe haben immer absolute Priorität.
  • Erst danach geht es an die Unfallaufnahme und Beweissicherung mit einem Unfallbericht.
  • Geschädigte sollten schon an der Unfallstelle einen Kfz-Sachverständigen anrufen: S DRIVE ist nach Ihrem Anruf schnell vor Ort.
  • Der Verursacher hat der Versicherung den Schaden schnellstmöglich zu melden, was telefonisch, online und bei vielen Anbietern auch via App möglich ist.
Strafe Fahrerflucht

Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn die Unfallversicherung Probleme macht

Die Einhaltung von Fristen ist auch extrem wichtig mit Blick auf eine private Unfallversicherung. Denn diese leistet nur, wenn Meldungen fristgerecht erfolgt sind und eine ärztliche Begutachtung zeitnah stattgefunden hat. Konkret haben Unfallopfer maximal 15 Monate Zeit, um der privaten Unfallversicherung einen Schaden zu melden. Diese Frist ist laut § 186 Versicherungsvertragsgesetz vorgeschrieben und sie greift, wenn Versicherer explizit darauf hingewiesen haben.

Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Invaliditätsleistungen stützen die Argumentation von Versicherungen, die sich auf die klar formulierte Frist berufen. Vor dem OLG Karlsruhe wurde ein Fall verhandelt, in dem es um 74.000 Invaliditätsleistung ging. Durch Missachtung der Frist weigerte sich die Versicherung, die Leistung auszuzahlen. Eine Klage dagegen blieb erfolglos.

Fazit:

Unfall der Versicherung UND Kfz Gutachter von S DRIVE melden!

Bei eigener Unschuld am Unfall (Haftpflichtschaden) ist es eigentlich kein Thema, den Unfall der Versicherung zu melden. Das hat der Schadenverursacher zu erledigen. Geschädigte sollten von ihrem Recht Gebrauch machen, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners ein neutrales Schadengutachten erstellen zu lassen (sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt). Nur so ist sichergestellt, dass die gegnerische Versicherung für sämtliche Schadensposten in angemessener Höhe aufzukommen hat.

Sie sind gerade ohne Schuld in einen Unfall verwickelt?

S DRIVE hilft bundesweit!

Über die Versicherungsmodalitäten konnten Sie sich hier informieren, ein Gutachter von S DRIVE wird den Fahrzeugschaden exakt beziffern (inkl. Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung). Um Pflichten und Fristen brauchen Sie sich dank Gutachterexpertise erst gar keine Sorgen machen!

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