Unfall mit Leasingfahrzeug: Was tun bei 3 Parteien?

Nach einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug ist der Stress besonders hoch, gerade bei Eigenverschulden: Das Fahrzeug gehört Ihnen nicht und abgesehen vom anderen Unfallbeteiligten kommt mit dem Leasinggeber als Fahrzeugbesitzer eine dritte Unfallpartei ins Spiel. Es könnte kompliziert und ohne ausreichenden Versicherungsschutz teuer für den Leasingnehmer werden. Dieser Ratgeber zeigt, was nach einem Unfall mit einem Leasingauto zu tun ist.

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Unfall mit Leasingfahrzeug, was tun?

SOS-Schnellcheck mit S DRIVE:

  • Wie bei jedem anderen Unfall ist der Unfallort auch als Geschädigter zu sichern, bei Bedarf (Personenschaden) sind Rettungskräfte zu rufen und Erste Hilfe zu leisten.
  • Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug empfiehlt es sich zwecks Unfalldokumentation und Beweissicherung, die Polizei zu rufen (kann sogar vertraglich vorgeschrieben sein).
  • Der Leasinggeber ist als Eigentümer (!) des verunfallten Fahrzeugs schnellstmöglich zu informieren, das weitere Vorgehen wird besprochen.
  • Sie dürfen nach einem Unfall mit dem Leasingauto nicht einfach selbst Kfz Gutachter oder Werkstatt aufsuchen. Suchen Sie zuerst immer das Gespräch mit der Leasinggesellschaft (bei der Reparatur ist die Werkstattbindung zu beachten).
  • Nicht selten wird der Leasingvertrag nach einem Unfall aufgelöst, gerade bei einem Totalschaden. Eine GAP-Versicherung schützt Leasingnehmer vor hohen Zahlungen im Rahmen der Schadenabwicklung, sie leistet Ausgleich.
  • Im Ausland Versicherungsnachweis im Fahrzeug mitführen und vorher prüfen, ob solche Fahrten in Ihrem Fall vertraglich erlaubt sind.

Häufige Fragen

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Nach Sicherung der Unfallstelle sollte mit der Polizei die Unfalldokumentation erfolgen. So früh wie möglich sollte der Leasinggeber informiert werden, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Verschweigen ist keine Lösung, denn Schäden führen bei der Leasingrückgabe zu hohen Forderungen.

Am besten lässt sich das Unfallgeschehen mit einem polizeilichen Unfallbericht schildern. Schuldfrage, Schadensausmaß, Beteiligte, Versicherungsdaten und der Standort des Fahrzeugs sollten kommuniziert werden, um die Schadensregulierung voranzutreiben. Im Leasingvertrag sollte stehen, was nach einem Unfall zu tun ist.

Bei Fremdverschulden greift die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, bei selbstverschuldetem Unfall oder höherer Gewalt die Vollkaskoversicherung für den Leasingwagen. Wichtig! Der Leasinggeber wird sich als Eigentümer mit der Versicherung auseinandersetzen. Eine GAP-Police schützt vor Forderungen wegen der unfallbedingten Wertminderung bei Vertragsabschluss.

Nach Unfall mit Leasingfahrzeug: Was tun als Erstes?

In den ersten Momenten spielt der Fakt, dass Sie ein Leasingauto fahren, keine Rolle. Sie sichern die Unfallstelle und fertigen einen Unfallbericht an. Bei einem Leasingfahrzeug ist es besser, die Polizei zu rufen. Unterschiede kommen erst später bei der Schadensabwicklung zum Tragen, Sie müssen die Leasinggesellschaft frühestmöglich über das verunfallte Leasing Fahrzeug informieren.

Dann wird klar, wie die weiteren Schritte (Vertragswerkstatt, Reparatur, Vertragsauflösung?) in Ihrem Fall aussehen. Sie dürfen zunächst nichts selbst veranlassen, anders als bei einem Unfall mit Ihrem eigenen Auto.

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Unfallschuld:

Welche Versicherung haftet für welchen Schaden am Leasingfahrzeug?

Ist Ihnen ein anderer Verkehrsteilnehmer ins parkende Auto gefahren (fremdverschuldet), kommt die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers für sämtliche Schadenersatzansprüche auf, auch für Forderungen wegen unfallbedingter Wertminderung im Rahmen der Schadensabwicklung sowie Nutzungsausfall.

Bei eigener Schuld oder Unwetterschaden greift die Vollkaskoversicherung, die bei Leasingfahrzeugen in der Regel sehr leistungsstark ist. In diesem Fall müssen Sie als Leasingnehmer aber die vertraglich geregelte Selbstbeteiligung tragen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z. B. Drogenkonsum im Auto) zahlt die Kaskoversicherung bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug eventuell weder Reparaturkosten noch mögliche Differenzbeträge zum Restwert!

Unfall nicht eindeutig verschuldet? Liegt eine Teilschuld vor, wird nach Quote reguliert. Die Hauptschuld wird mit einer höheren Haftungsquote belegt. Details regeln Sie mit Ihrer Leasinggesellschaft, die bei Bedarf einen Gutachter sowie eine Fachwerkstatt für das weitere Vorgehen hinzuziehen wird.

WICHTIG! Sie sollten sich am Unfallort nicht sofort eine Mitschuld einreden lassen geschweige denn ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Die Schuldfrage wird anhand der Beweissicherung entschieden.

Zwischenstopp nach Unfall mit Leasing Auto:

Wer auch immer Schuld hatte und welche Versicherung greift: Ein Schaden am Leasingfahrzeug ist dahingehend kritisch, dass er zu Nachforderungen oder bei einem Totalschaden zur Vertragsauflösung führt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann es für Leasingnehmer teuer werden. Vorsorge ist besser als Nachsehen! Für den Leasinggeber ist eine Wiederinstandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen nicht immer sinnvoll: Der Leasingrückläufer wäre schwerer zu vermitteln.

Kann ich nach einem Unfall mit Leasingfahrzeug den Vertrag vorzeitig beenden?

Es kommt im Einzelfall auf die Schadenhöhe und darauf an, was im Leasingvertrag geregelt ist. Bei einem Totalschaden ist die Vertragsauflösung oft die Regel. In diesem Szenario kann auch eine außergewöhnliche Kündigung sein, die aber mit Kosten verbunden ist.

Wiederbeschaffungswert vs. Vertragsrestwert

Der von der Versicherung gezahlte Wiederbeschaffungswert fällt geringer aus als der vertraglich festgelegte Restwert. Differenzen erstattet eine GAP-Versicherung, die Leasingnehmer wegen des generellen Unfallrisikos unbedingt abschließen sollten. Zu prüfen ist, in welchem Maße der Leasinggeber Schadenersatz fordern kann.

Wie beeinflusst ein Unfall die Rückgabe des Leasingfahrzeugs?

Kleinere, oberflächliche Bagatellschäden sind meistens unproblematisch, da sie die nicht die Substanz des Fahrzeugs und somit den Wert nicht stark betreffen. Bei einem größeren Schaden aber entsteht durch den Unfall ein Minderwert trotz fachmännischer Reparatur, der beim Leasingrücklauf zu hohen Nachforderungen führen kann. Das zeigt, dass bei einem Totalschaden bzw. generell größeren Schäden die Vertragsauflösung die sinnvollste Lösung ist.

Wie beeinflusst ein Unfall meine monatlichen Leasingraten?

Grundsätzlich muss die Leasingrate zunächst weitergezahlt werden, bis eine finale Lösung steht (z. B. Vertragsauflösung). Sie können die Leasingrate nach einem Unfall nicht einfach aussetzen, im Haftpflichtfall kann aber Nutzungsausfall von der gegnerischen, schadensersatzpflichtigen Versicherung verlangt werden. Alternativ sind Kosten für einen Ersatzwagen zu tragen.

Durch einen Unfall ist nicht direkt mit steigenden Leasingmonatsraten zu rechnen. Allerdings bleiben diese entgegen dem Glauben vieler nicht während der gesamten Leasingdauer gleich. So kann es sein, dass Zinserhöhungen zu steigenden Raten führen.

Muss ich während der Reparaturzeit weiter Raten für Leasing zahlen?

In diesem Fall liegt ein so genannter Leistungsausfall vor, falls das Auto in der Werkstatt steht. Die Leasingrate muss aber weitergezahlt werden, solange der Vertrag nicht aufgelöst wurde oder ein Sonderkündigungsrecht nutzbar ist. Aus dem Nutzungsausfall entstandene Kosten (z. B. Abschleppkosten, Ersatzwagen etc.) können Sie bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherung des Unfallgegners als Ausgleich einfordern. Bei einem selbst verschuldeten Kaskoschaden besteht die Option meistens nicht. Hier stehen Reparaturkosten im Fokus.

Unfall im Ausland mit Leasingfahrzeug: Was tun?

BEVOR Sie mit dem Leasingwagen ins Ausland fahren, sollten Sie den Leasingvertrag genau prüfen: Sind solche Fahrten überhaupt erlaubt und gilt das auch konkret für Ihr Zielland? Greift die Versicherung dort umfassend für alle denkbaren Kosten?

Es könnte erforderlich sein, dass Sie bei Reisen in ein Land außerhalb der EU die schriftliche Zustimmung Ihrer Leasinggesellschaft brauchen. Für den möglichen Notfall sollte ein Europäischer Unfallbericht griffbereit in der Zielsprache im Handschuhfach des Leasing Fahrzeugs sein.

Nach dem Unfall sollten Sie die Polizei zur Unfallaufnahme rufen und Ihren Leasinggeber anrufen. So erfahren Sie, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind bzw. was genau Sie jetzt mit dem beschädigten Wagen machen. Eine Versicherungsbescheinigung im Sinne der Grünen Karte sollten Sie gerade im Ausland immer mitführen, um Ihren Versicherungsschutz sofort nachweisen zu können.

Fazit zum Unfall mit Leasingfahrzeug: Was tun?

Diese Frage können Sie nun dank S DRIVE Schnellcheck lösungsorientiert beantworten. Schauen Sie in den Leasingvertrag und rufen Sie Ihren Leasinggeber an, schon wird das weitere Vorgehen sehr konkrete Züge annehmen. Auch ein Reparaturschaden am Unfallfahrzeug kann zum Vertragsende führen.

Denken Sie daran, dass der Leasinggeber als Fahrzeugbesitzer die Zügel bei der Schadenregulierung in der Hand hält. Mittels GAP-Deckung sollten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz sicherstellen, damit ein Unfall mit dem Leasingfahrzeug nicht zu immensen Forderungen bei Vertragsauflösung oder der späteren Leasingrückgabe führt.

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