Unfall im Ausland: 5 Minuten für Schadenregulierung und Abwicklung

Unfall im Ausland? Nein, diese Sorge soll nicht mit ins Gepäck! Aber durch unberechenbare Autofahrer bzw. „neue“ Verkehrsregeln ist die Gefahr für einen Unfall im Ausland erhöht. Vorbereitung gehört daher zu einem sorgenfreien Urlaub hinzu. Schließen Sie hier mit einem kompakten Ratgeber die Urlaubsvorbereitung ab. Stoßen Sie Schadensregulierung und Abwicklung an, falls Sie gerade einen Autounfall im Ausland (oder noch in Deutschland) hatten.

in 60 Min.
vor Ort!

Kfz Gutachter S Drive - Siegel DGSV Firmen rundSiegel DGSV Firmen rund

Kfz-Gutachten am
selben Tag

SOS-Checkliste für Unfall im Ausland:

S DRIVE informiert über Abwicklung

  • Das Recht des Unfallorts bzw. Reiselandes ist maßgebend für die Schadenregulierung nach Unfall im Ausland.
  • Ein Unfall in der EU kann oft von Deutschland aus reguliert werden, außerhalb müssen sich Unfallopfer direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden (am besten mit einem Fachanwalt).
  • Das ausländische Schadenersatzrecht leistet oft weniger als das deutsche (Anwaltskosten, Wertminderung und Nutzungsausfall werden ggf. nicht erstattet).
  • Für viele Landessprachen verfügbar: Deponieren Sie einen Europäischen Unfallbericht in der Zielsprache im Auto. Prüfen Sie, ob der Kfz-Versicherungsschutz im Zielland greift.
  • Bei einem Unfall im Ausland mit dem Auto sollte immer die Polizei gerufen werden. Eine Kopie des Polizeiberichts sowie Name der Beamten und Dienststelle sollten vorliegen.
  • Wichtig! Lassen Sie sich nach einem Unfall im Ausland nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen. Es könnte ein Schuldeingeständnis sein.
  • Haben Sie einen Schaden an einem anderen Fahrzeug im Ausland verursacht, greift in der EU im Regelfall die Kfz-Haftpflichtversicherung (Stichwort Mallorca-Police). Die Höhe der Deckungssumme ist zu prüfen.
  • Gut zu wissen: 112 ist auch die Nummer für den Rettungsdienst in anderen europäischen Ländern. Der Zentralruf der Versicherer greift auch EU-weit.
  • Bagatellschäden können ohne Versicherung geregelt werden, Einigungsprotokoll vorausgesetzt (Ausnahme: Miet- und Leasingwagen).

Häufige Fragen zum Unfall im Ausland:

Antworten vom Kfz-Sachverständigenbüro S DRIVE

Zuerst ist die Unfallstelle zu sichern, dann sind bei Bedarf Rettungskräfte und Polizei zu rufen. Erstellen Sie einen Unfallbericht und sorgen Sie dafür, dass alle wichtigen Versicherungsdaten ausgetauscht und Beweise zur Klärung der Schuldfrage aussagekräftig dokumentiert werden.

Mit der Grünen Versicherungskarte lässt sich der Versicherungsschutz nachweisen. Wichtig sind der Unfall- und Polizeibericht, in dem alle wichtigen Daten und der Unfallhergang festgehalten werden. In einigen Ländern enthält eine Plakette an der Windschutzscheibe Informationen zur Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.

In vielen Ländern wird weniger Schadenersatz geleistet, er beschränkt sich oft nur auf die reinen Reparaturkosten. Insofern ist zu prüfen, ob es Leistungen für die Wertminderung, Nutzungsausfall und ggf. Anwaltskosten gibt. Ein Anwalt berät Sie, damit der Auslandsunfall nicht zum Verlustgeschäft wird.

Viele Kfz-Versicherungstarife gelten auch für Fahrten ins Ausland, nicht immer besteht zusätzlicher Versicherungsbedarf. Wer viele Grenzen überschreiten möchte, sollte ggf. einen separaten Tarif abschließen. Zu prüfen sind spezielle Krankenzusatzversicherungen, die einen Rücktransport nach einem Unfall im Ausland übernehmen würden.

Autounfall im Ausland

Erste Schritte nach Unfall im Ausland

für Schadenregulierung und Abwicklung:

1. Polizei rufen, auch bei einem vermeintlich (!) kleinen Schaden.
2. Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen, ebenso Versicherungspapiere.
3. Alle Daten der Unfallbeteiligten sollten im Unfallbericht protokolliert werden, dort auch eine Unfallskizze anfertigen.
4. Kennzeichen notieren und Beweisfotos nicht vergessen, eventuell auch Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen.
5. Machen Sie auch Bilder von Bremsspuren etc. und den Schäden am Auto, um den Zustand nach dem Unfall im Ausland dokumentieren zu können.

Wie geht man vor, wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat oder flüchtet?

Bei Fahrerflucht gibt es keine Alternative dazu, die Polizei zu rufen und Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Führen die Ermittlungen der ausländischen Polizei zum Ziel, kann der Unfallverursacher herangezogen werden. Via Zentralruf kann der Fahrzeugbesitzer ggf. gefunden werden. Ansonsten bleibt für die Schadenregulierung nur die eigene Versicherung, eventuell hilft der Verein für Verkehrsopferhilfe.

Hat der Unfallgegner keine Versicherung, sollte dieser rechtswidrige Umstand auch von der Polizei dokumentiert werden. Er haftet dann persönlich für den entstandenen Schaden, denn in allen EU-Ländern dürfen Fahrzeuge nur mit gültiger Kfz-Versicherung zugelassen werden. In diesem Fall sollten Sie aufgrund der fehlenden Entschädigungsstelle für die Regulierung einen Rechtsanwalt einschalten, idealerweise können Sie eine Rechtsschutzversicherung dafür nutzen.

Nutzungsausfall Musterbrief
Unfallhergang

Bei Reisen ins Ausland: Europäischen Unfallbericht immer mitführen!

Denken Sie als Autofahrer an die Warnwestenpflicht: Ebenso wie Warndreieck, Warnweste und nicht abgelaufener Verbandskasten im Kofferraum sollte ein Muster für den Europäischen Unfallbericht immer griffbereit im Handschuhfach sein. So bringen Sie Struktur in die Stresssituation nach dem Verkehrsunfall und Sie vergessen keine wesentlichen Dinge bei der Schadenabwicklung.

Beachten Sie, dass der Europäische Unfallbericht in vielen Sprachen standardisiert zur Verfügung steht. Mögliche Sprachbarrieren im jeweiligen Urlaubsland werden bei einem Unfall im Ausland so gar nicht erst zum großen Problem bei der Schadensabwicklung.

Schadenregulierungsbeauftragte:

Wie wird der Unfallschaden an meinem Fahrzeug im Ausland repariert?

Das kommt immer auf den konkreten Einzelfall und die Tatsache an, ob der Unfallwagen noch fahrtüchtig ist. Passiert der Unfall in der EU, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien, Liechtenstein oder Island, können Sie mit einem Regulierungsbeauftragten des Versicherers von Deutschland aus die Schadenregulierung steuern. Dann ist auch eine Reparatur in Deutschland möglich.

Ansonsten ergibt sich nach Rücksprache vor Ort mit der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung vielleicht eine Lösung für den Blechschaden.

Wichtig zu wissen ist, dass das Schadenersatzrecht des Ziellandes für Ihre Ansprüche als Geschädigter gilt und dort meistens geringer ausfällt als in Deutschland. Außerhalb der Europäischen Union führt kein Weg daran vorbei, sich direkt an die ausländische Versicherungsgesellschaft zu wenden.

Welche Rolle spielt die Grüne Versicherungskarte bei einem Unfall im Ausland?

Unfall im Ausland Versicherung

Die so genannte Grüne Karte dient als Versicherungsnachweis. Sie beinhaltet alle wichtigen Daten zum Auto sowie zur abgeschlossenen Versicherung. Innerhalb der EU ist die grüne Versicherungskarte nicht mehr verpflichtend, wohl aber in einigen Ländern wie der Türkei und Bosnien-Herzegowina. Im Zweifelsfall machen Sie also alles richtig, wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Grüne Karte an Bord haben. Sie können Sie einfach bei Ihrer Autoversicherung beantragen.

Hat ein Unfall im Ausland Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse?

Es kommt darauf an, ob sie die Versicherung als Unfallbeteiligter tatsächlich nutzen. Verursachen Sie einen Bagatellschaden (= geringfügigen Sachschaden) an einem anderen Fahrzeug und werden sich mit dem Unfallopfer in Form einer Barzahlung einig, hat das keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse. Kommt es aber zu einem Totalschaden, wird der Kfz-Versicherer leisten müssen. Sie verlieren damit als Unfallbeteiligter die bisherige Schadenfreiheitsklasse (es sei denn, es liegt ein spezieller Rabattschutz in konkreten Fall vor).

Hochstufung nur bei Leistung durch Autoversicherer

Dasselbe gilt für die Vollkaskoversicherung bei einem Unfall im Ausland. Sie müssten ohnehin die Selbstbeteiligung erbringen. Rechnen Sie nach, ob sich der Verlust der Schadenfreiheitsklasse langfristig „lohnt“. In der Teilkasko gibt es keine Hochstufung, hier ist Rabattschutz kein Thema!

Unfall im Ausland mit Leasingfahrzeug

Dieser Fall ist nochmal heikler, da Ihnen das Fahrzeug ja gar nicht gehört (gilt auch für Mietwagen im Ausland). Prüfen Sie vor Reiseantritt, ob und wohin Sie ins Ausland fahren dürfen. Kommt es zu einem Unfall im Ausland mit dem Leasingfahrzeug, sollten Sie genauso wie hier beschrieben vorgehen.

Hinzu kommt, dass Sie sich umgehend an Ihren Leasinggeber wenden sollten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In diesem Fall kommen Sie am Leasinggeber als Fahrzeugeigentümer bei der Schadensregulierung nicht vorbei.

Fazit zum Autounfall im Ausland:

Schadensregulierung und Abwicklung mit Vorbereitung erleichtern!

Check, Sie sind gewappnet, die Urlaubsvorbereitungen sind abgeschlossen: Sie können jetzt beruhigt in den Urlaub fahren, denn Sie haben alles Wichtige an Bord und wissen, wie Sie sich zu verhalten haben. Je besser Sie vorbereitet sind, desto stressfreier und lösungsorientierter werden Sie einen Unfall im Ausland managen können.

Aufgrund der möglichen Rechtskomplexität ist es immer zu empfehlen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bei einem Unfall im Ausland hinzuzuziehen. Das gilt insbesondere, wenn aufgrund eines Personenschadens Ansprüche auf Schmerzensgeld vom Haftpflichtversicherer eingefordert werden sollen.

Oh nein: Es hat noch in Deutschland gekracht?

In Hamburg sowie an weiteren Standorten in ganz Deutschland können Sie sich im Ernstfall nach unverschuldetem Verkehrsunfall an die Experten von S DRIVE wenden. Sie erhalten binnen 60 Minuten Hilfe an dem Ort z. B. in Hamburg, wo sich der Unfall ereignet hat.

Besser mit eigenem Kfz Gutachter regulieren

Sie können oberhalb der Bagatellschadengrenze auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Gutachten erstellen lassen, das mit S DRIVE binnen 24 Stunden auf dem Tisch liegt. Mit einem Mietwagen bleiben Sie zwischenzeitlich mobil. Nehmen Sie Kontakt auf oder nutzen Sie den bequemen Rückruf-Service!

Call Now Button