Unfall als Geschädigter

Unfall als Geschädigter – was nun?

Wer kennt das nicht? Eben war alles noch in Ordnung, da knallt es. Eine Autofahrt birgt immer auch das Risiko eines Unfalls. Geschädigte sollten schnell reagieren, um ihre Ansprüche geltend zu machen und einen unabhängigen Kfz Gutachter wie S DRIVE einschalten. Dieser Ratgeber-Artikel zeigt Ihnen, welche konkreten Schritte Sie bei einem Unfall als Geschädigter gehen müssen.

Was ist bei einem Unfall als Geschädigter
zu beachten?

Je nach Unfallart können unterschiedliche Schritte vonnöten sein. Bei einem sogenannten Parkrempler sind die Folgen häufig weniger gravierend als bei einem Auffahrunfall. Wichtig ist immer, dass Sie auch bei einem Unfall als Geschädigter möglichst ruhig und besonnen handeln. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich unabhängige Hilfe holen.

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Unfall als Geschädigter - Vorgehen & Ablauf

Ist der Unfall eher leicht, neigen viele Menschen dazu, weder die Polizei zu verständigen noch eventuelle Zeugen anzusprechen. Doch auch bei kleineren Autounfällen sollten Sie immer die Polizei rufen, zunächst die Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck mit Abstand zum Unfallfahrzeug aufzustellen), Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten und sich die Kontaktdaten und das Autokennzeichen des Unfallgegners notieren.

Die Frage des Schuldigen sollte immer direkt am Unfallort geklärt werden. Andernfalls kommt es zu späteren Streitigkeiten der beidenUnfallparteien. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie das versicherungsunabhängige Team von Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE. Wir sind innerhalb von maximal 60 Minuten bei Ihnen am Unfallort.

Unsere Empfehlung: Rufen Sie immer die Polizei, ganz gleich, wie klein der Unfall sein mag. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten bei einem Unfall als Geschädigter. Die Hinzunahme des Kfz Sachverständigen S DRIVE schützt Sie bei Problemen innerhalb der weiteren Schadensabwicklung.

Ist der Unfall schwerwiegender, müssen Sie zwingend bei Bedarf einen Notarzt verständigen und Verletzten erste Hilfe leisten, bis der Rettungswagen eintrifft. Anschließend sollten Sie Beweise sammeln, die Kontaktdaten mit dem Verursacher austauschen und gegebenenfalls Zeugen um Kontaktdaten bitten.

Sobald die Polizei am Unfallort eintrifft werden weitere Schritte durch die Polizeibeamten unternommen.

Nun sollten Sie den Unfall schnellstmöglich einem Anwalt und einem Kfz Gutachter zur Kenntnis bringen, damit diese die richtigen Schritte einleiten. Das Team von Kfz Gutachter S DRIVE ist nicht nur blitzschnell bei Ihnen am Unfallort und unterstützt Sie die exakte Schadenssumme zu ermitteln, sondern vermittelt Ihnen bei Bedarf auch einen zuverlässigen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Vorsicht bei Parkrempler!
Auch hier gilt es bei einem Unfall als Geschädigter genau hinzusehen.

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Auffahrunfall - Was tun bei einem Unfall als Geschädigter?

Ein Auffahrunfall wird genauso behandelt wie jeder andere Unfall auch. Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert werden und bei Bedarf der Notarzt verständigt werden. Bei Auffahrunfällen sollte – so wie bei jedem anderen Unfall auch – immer die Polizei verständigt werden, um alle notwendigen Daten zu erhalten und eine erste Ermittlung des Schuldigen zu fördern.

Im Anschluss daran gilt es die weitere Schadensregulierung einzuleiten.  Als unabhängiger Kfz Gutachter in Hamburg steht Ihnen das Sachverständigenteam von S DRIVE jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bei einem Unfallschaden rund um die Uhr (auch am Wochenende).

Tipps:

Bleiben Sie möglichst ruhig und reagieren Sie besonnen, wenn es zu einem Unfall kommt und Sie Geschädigter sind. Wichtig ist die Absicherung der Unfallstelle, die Verständigung eines Notarztes bei Verletzten und der Polizei. Stellen Sie sicher, dass Sie die Kontaktdaten des Unfallverursachers, sein Kennzeichen und die Kontaktdaten eventueller Zeugen notieren.

Unfall melden als Geschädigter:

Nach einem Unfall wissen viele Geschädigte nicht genau, wie sie sich korrekt verhalten sollen. Oft unterliegen Sie dem Irrglauben, dass sie einfach abwarten können, da der Unfallverursacher seiner Versicherung schon melden wird, dass es einen Unfall gegeben hat. Doch das ist falsch!

Unverschuldeten Unfall der eigenen Versicherung melden?

Nein, bei einem Unfall als Geschädigter müssen Sie Ihrer eigenen Versicherung den Schaden nicht melden. Überlassen Sie einfach und bequem die gesamte Schadensabwicklung Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE!

Das Kfz Sachverständigenteam von S DRIVE übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Versicherung. Mit unserem Netzwerk an Fachanwälten und Partnerwerkstätten haben Sie mit uns einen kompetenten Ansprechpartner.

Tipp:

Als Unfallverursacher besteht immer die Pflicht, den Unfall der Versicherung anzuzeigen.

Unfall als Geschädigter -
Besteht eine Frist zur Meldung des Unfallschadens?

Nein. Bei einem Unfall ist der Verursacher des Schadens dazu verpflichtet den Schaden der Versicherung zu melden. Eine einheitliche (Versicherungsübergreifende) Frist gibt es hier nicht. Eine Frist von einer Woche nach dem Unfall ist die Regel. Eine genaue Frist ist aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Als Unfallgeschädigter sollten Sie die weitere Abwicklung des Schadens und Kommunikation mit allen Unfallparteien (Unfallgegner, Versicherung, Werkstatt, etc.) einem unabhängigen Kfz Gutachter wie S DRIVE überlassen. Wir können Ihnen auch einen Fachanwalt empfehlen, der Ihnen dabei hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Rechte & Ansprüche als Geschädigter eines Unfalls

Als Geschädigter eines Unfalls können Sie diverse Ansprüche geltend machen. Ist Ihr Fahrzeug beispielsweise nicht mehr fahrtüchtig oder benötigt die fällige Reparatur eine gewisse Zeit, können Sie einen Ersatzwagen beanspruchen. Sie haben also grundsätzlich einen Ersatzanspruch.

Handelt es sich um einen Totalschaden, muss der Zeitwert Ihres Wagens ersetzt werden.

Sämtliche Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Als Geschädigter haben Sie keine Kosten zu befürchten.

Tipp:

Das Team von Kfz Gutachter S DRIVE weiß genau, welche Ansprüche Ihnen als Geschädigter gesetzlich zustehen. Kontaktieren Sie uns einfach! Jetzt kostenfreien Rückruf von einem unserer Kfz Sachverständigen anfordern.

Pflichten als Geschädigter eines Unfalls

Sie haben als Geschädigter eines Unfalls zwar kaum Pflichten, sollten jedoch in Ihrem Interesse einen neutralen versicherungsunabhängigen Kfz Gutachter wie S DRIVE einschalten. Dieser ermittelt in einem Kfz Gutachten die exakte Höhe des Schadens und steht Ihnen zur Seite. Sie müssen jedoch sämtliche relevanten Informationen bereitstellen. So verläuft die Schadensregulierung mit Ihrem unabhängigen Kfz Sachverständigen bequem und reibungslos.

Tipp:

Rufen Sie das Team von Kfz Gutachter S DRIVE gleich nach einem Unfall an. Möglichst noch am Unfallort! Wir kümmern uns um alles und fahren direkt nach Ihrem Anruf zu Ihnen. In Hamburg sind wir in maximal 60 Minuten am Unfallort und begutachten den entstandenen Schaden und geben Hilfestellung.

Unverschuldeter Unfall - Anwalt nehmen?

Es lohnt sich, bei einem Unfall als Geschädigter einen Anwalt zu beauftragen, der Ihnen die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung abnimmt und dafür sorgt, dass Sie eine ausreichend hohe Entschädigung erhalten. Dieser informiert Sie zudem über Ihre Rechte und welche rechtlichen Ansprüche Ihnen zustehenden.

Ihr Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE arbeitet mit erfahrenden Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen und vermittelt Ihnen gern den ersten Kontakt. Aufgrund unseres Netzwerks an kompetenten Rechtsanwälten, mit denen wir seit Jahren eng zusammenarbeiten, ist eine für Sie unkomplizierte Schadensabwicklung gewährleistet.

So ist sichergestellt, dass Ihnen nicht nur der an Ihrem KFZ entstandene Schaden, sondern auch weitere Ansprüche durchgesetzt werden.

Tipp:

Verzichten Sie nicht auf einen Anwalt. Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt sämtliche Ansprüche konsequent und zeitnah für Sie durch. So bleiben Ihnen stressige Verhandlungen erspart.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

  • Expertentipps
    vom Fachanwalt
    • schnelle Hilfe vom
      Kfz Sachverständigen

      Mietwagen/Leihwagen bei Unfall als Geschädigter

      Gerade für Unfallgeschädigte, die beruflich auf ein Auto angewiesen sind, ist ein Unfallschaden sehr ärgerlich. Besonders wenn die Schuldfrage zunächst nicht zu 100% geklärt ist, scheuen viele Unfallbeteiligte davor, einen kostspieligen Mietwagen zu buchen. Nicht selten müssen sie die Kosten für einen Mietwagen bis zur endgültigen Klärung der Schuldfrage selbst tragen.

      Auch hier haben Sie mit der Beauftragung des Kfz Sachverständigenteams S DRIVE den idealen Partner an Ihrer Seite. Einfach und unkompliziert stellen wir Ihnen als Geschädigten einen kostenlosen Mietwagen zu Seite. So bleiben Sie weiterhin mobil und können bequem Ihren Alltag bestreiten.

      Als professioneller Kfz Gutachter in Hamburg gelingt es uns, den Schadensnachweis in Form eines umfangreichen Kfz Gutachtens detailliert und schnell darzulegen.

      Tipp:

      Als Geschädigter bei einem Unfall steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) gesetzlich zu. Profitieren Sie hier von unserem Mietwagen-Service! Alles aus einer Hand, bequem und unkompliziert.

      Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

      Die Nutzungsausfallentschädigung wird immer dann fällig, wenn der Unfallgeschädigte sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann (z.B. während der Begutachtung oder Reparatur). Sie steht Ihnen bei einem Unfall als Geschädigter zu, wenn die Nutzung Ihres KFZ einen sogenannten Geldwerten Vermögensbestandteil darstellt.

      Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem Mietwagen, während der Zeit, in der das eigene Auto repariert wird, oder Sie erhalten die Nutzungsausfallentschädigung.

      Für die Nutzungsausfallentschädigung bedarf es zum einen des Nutzungswillens und der Nutzungsmöglichkeit. Das bedeutet, sie steht Ihnen zu, wenn Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich nutzen wollten (z.B. für den täglichen Arbeitsweg), aber nach dem Unfall nicht mehr nutzen können.

      Des Weiteren muss die Nutzungsmöglichkeit gegeben sein. Während eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaub oder aber ein möglicher Führerscheinentzug, ist die Nutzungsmöglichkeit nicht gegeben.

      Tipp:

      Fragen Sie uns, ob eine Nutzungsausfallentschädigung in Ihrem Fall in Frage kommt.

      Zusammenfassung und Fazit:

      Ein Unfall ist immer ärgerlich. Als Unfallgeschädigter haben Sie jedoch das Recht auf Ihrer Seite und bekommen den Schaden im Normalfall ersetzt. Ein Kfz Gutachter wie S DRIVE ist Ihnen dabei behilflich, Ihre Ansprüche zu beziffern.

      Dank guter Vernetzung sind Ihre Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE darüber hinaus in der Lage, Ihnen einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite zu stellen und Ihnen für die Zeit der Begutachtung bzw. der Reparatur einen Mietwagen zur Verfügung zu stellen, dessen Kosten Sie von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen.

      Nehmen Sie gern telefonischen Kontakt zu uns auf. Bei Unfällen nutzen Sie unsere 24 Stunden Notfallrufnummer. So können wir uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.

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