Schmerzensgeld nach Unfall: Höhe, Voraussetzungen und Ansprüche

Schmerzensgeld nach Unfall:
Höhe, Voraussetzungen und Ansprüche

Niemand möchte sich gerne mit diesem Szenario befassen, aber das Risiko für einen Unfall mit einer Verletzung (Personenschaden) ist leider vorhanden. 2018 ist die Zahl der Unfälle mit Personenschäden um 2,2 % auf über 308.000 angestiegen.

Wenn es nicht nur bei einem Blechschaden bleibt, rückt die Option in den Fokus, Schmerzensgeld nach einem Unfall zu fordern. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe das möglich ist.

Wann bekommt man Schmerzensgeld
nach einem Unfall

Grundsätzlich muss nach einem Unfall eine körperliche Beschwerde als Basis für Forderungen nach Schmerzensgeld vorhanden sein. Im Wort steckt ja der Begriff ‚Schmerzen‘, diese sollten sich objektiv feststellen lassen, wozu ein ärztliches Attest zwingend erforderlich ist.

Es reicht also nicht, für Schmerzensgeld nur das eigene Unwohlsein zu bekunden. Um Schmerzensgeld nach einem Unfall einfordern zu können, müssen Verletzungen und daraus resultierende Schmerzen genau dokumentiert werden. Sie sollten beachten, dass der Geschädigte gegenüber der Versicherung immer nachweispflichtig ist!

Neben ärztlichen Gutachten kann es sinnvoll sein, Wunden zu fotografieren und ein Tagebuch zu führen. Aus diesen Berichten geht hervor, welche Arbeiten durch die körperliche Einschränkung aktuell nicht möglich sind. Je nach Schwere der Verletzung gilt es, ein möglichst detailliertes Bild präsentieren zu können.

Natürlich sind Schmerzen und Einschränkungen bei sehr schweren Verletzungen nach einem Unfall offensichtlich. Dringend zu empfehlen ist es, die Verletzung oder etwaige Schmerzen direkt nach dem Unfall der Polizei zu melden. Auf diese Weise ist ein grundlegender Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall schon in offizieller Weise dokumentiert.

 

[respimg mobile=“13554″ tablet=“13553″ desktop=“13553″ desktop-wide=“13553″ url=“/kontakt/“]

Was nach einem Unfall problematisch und erforderlich ist!

In der Praxis gestaltet sich das oft schwierig, denn durch die Adrenalinausschüttung und den Schock treten Schmerzen und Beschwerden oft mit Verzögerung ein. Spätestens dann gilt es, aus Gesundheitsgründen und Beweiszwecken sehr zeitnah einen Arzt aufzusuchen!

Zudem sollte der Kontakt mit der gegnerischen Versicherung im Falle eines Personenschadens sehr zeitnah aufgenommen werden. Eine Versicherung wird erfahrungsgemäß nicht oder weniger zahlen, wenn sich die erlittene Verletzung nicht durch ärztliche Atteste nachweisen lässt.

Dringend zu empfehlen ist auch ein professionelles Kfz Gutachten, dessen Kosten im Falle eigener Schuldlosigkeit durch die gegnerische Versicherung getragen werden. Ein Kfz Gutachter kann natürlich keine körperlichen Beschwerden attestieren. Die dokumentierten Schäden am Fahrzeug lassen bestimmte Verletzungen im Zweifelsfall aber plausibel erscheinen. Ihre Kfz Gutachter von S DRIVE in Hamburg beraten Sie im Schadensfall rund um die Uhr persönlich!

Grundsätzlich hat das Schmerzensgeld nach einem Unfall eine so genannte Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion. Je schwerer die erlittene Verletzung ist, desto höher wird das Schmerzensgeld ausfallen können. Dazu später noch weitere Details. Abgesehen vom Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall sind ggf. im Einzelfall weitere finanzielle Ansprüche zu prüfen. Zu denken ist an den Verdienstausfall je nach Tätigkeit, Kosten für eine Heilbehandlung oder sogar eine Erwerbsminderung für den Fall einer sehr schweren Verletzung.

Schmerzensgeld nach Unfall: Wer zahlt?

In erster Linie kommt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Sollte die Schuld nicht geklärt sein, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, um Ihre Ansprüche mit erfahrener Expertise durchsetzen zu können. Hier unterstützt Sie Kfz Gutachter S DRIVE gern.

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, müssen Sie eine Klage vor dem Zivilgericht in Erwägung ziehen. Um den Anspruch auf Schmerzensgeld bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen, muss der Unfall unverschuldet sein. Wer eine Mitschuld trägt, wird es deutlich schwerer haben.

Falls eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde, kann diese ggf. auch für Personenschäden aufkommen. In den Vertragsdetails ist zu prüfen, inwiefern sich die Schuldfrage auf das Leistungsniveau in Bezug auf Schmerzensgeld nach einem Unfall auswirkt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Schmerzensgeldansprüche bei Personenschaden: Typische Verletzungen

Durch einen Unfall entstehen je nach Tempo und Aufprallwinkel für kurze Zeit sehr große Kräfte, die sich auf den Körper einwirken. Wer nicht korrekt angeschnallt ist und den Sitz samt Kopflehne nicht optimal eingestellt hat, wird das umso heftiger zu spüren bekommen. Vor allem der Nackenbereich wird sehr oft durch eine schnelle Vorwärtsbewegung in Mitleidenschaft gezogen. Hier sprechen Mediziner von einem Schleudertrauma oder einem HWS-Syndrom.

Durch den Schreck wird auch von einem Schockschaden gesprochen. Falls der Aufprall seitlich mit großer Wucht erfolgt, sind auch Prellungen und Schnittwunden nicht auszuschließen. Auch Knochenbrüche sind keine Seltenheit.

Generell kann sich die Krafteinwirkung nach einem Unfall durch folgende Symptome bemerkbar machen:

  • Nackenschmerzen
  • Rückenschmerzen
  • Kopfschmerzen

Sie sollten beachten, dass jede Beschwerde individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann bzw. wahrgenommen wird. Während die einen ein Schleudertrauma kaum bemerken, sind andere für mehrere Tage arbeitsunfähig.

Das verdeutlicht die absolute Notwendigkeit der medizinischen Begutachtung und Attestierung. Ein ärztliches Gutachten hat eine zentrale Funktion für die Sicherung der Beweiskraft.

Wie lange kann man Schmerzensgeld verlangen?

Zur Beantwortung dieser Frage ist Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgeblich: Dort ist von einer dreijährigen Verjährungsfrist die Rede. Und zwar beginnt die Frist mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall stattfand und das Unfallopfer Kenntnis vom Unfallverursacher erlangen konnte.

Die Zeitspanne, innerhalb derer Ansprüche auf Schmerzensgeld durchgesetzt werden können, ist aus Sicht der Rechtsprechung recht gering. Ohnehin sollten Sie nach einem Unfall schnell aktiv werden. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es. Mit einem Attest, das viele Wochen später erstellt wird, lässt sich keine eindeutige Kausalität mehr zum Unfall herstellen. Versicherungen würden dann ggf. argumentieren, dass die Verletzungen auch anderswo herstammen könnten.

Die Höchstgrenze von 30 Jahren aus Paragraf 199 BGB gilt für den Fall, dass der Geschädigte keinerlei Kenntnisse vom Unfall und vom Verursacher erlangen konnte (Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust als Erklärung).

in 60 Min.
vor Ort!

Kfz Gutachter S Drive - Siegel DGSV Firmen rundSiegel DGSV Firmen rund

Kfz-Gutachten am
selben Tag

So ergibt sich die Höhe des Schmerzensgeldes

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine in Stein geschriebenen Beträge, die für eine bestimmte Verletzung als Schmerzensgeld vorgesehen sind.

Bei Recherchen werden Sie aber durchaus auf Kataloge stoßen, die sich als Referenz und Orientierung heranziehen lassen. Dabei handelt es sich um eine Sammlung vergleichbarer Unfälle und Verletzungen, die Versicherungen für die Schadensregulierung heranziehen.

Die Schwere der Verletzung ist die Grundlage für die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall. Während für ein leichtes Schleudertrauma nur wenige hundert Euro zu erwarten sind, kann nach einer notwendigen Amputation noch am Unfallort eine hohe fünfstellige Summe an Schmerzensgeld gezahlt werden.

Die individuelle Gewichtung von Faktoren führt dazu, dass Vergleichswerte aus genannten Tabellen durchaus herauf- oder herabgesetzt werden. Es gibt in diesem Sinne keine Garantie darauf, Schmerzensgeld in einer bestimmten Höhe zugesprochen zu bekommen. Selbst vor Gericht werden alle Faktoren immer sehr individuell mit Blick auf den Einzelfall gewichtet.

 

[respimg mobile=“13554″ tablet=“13553″ desktop=“13553″ desktop-wide=“13553″ url=“/kontakt/“]

Harmlosigkeitsgrenze und Schmerzensgeld nach Unfall

Über die so genannte Harmlosigkeitsgrenze wird vor Gericht schon seit vielen Jahren gestritten. Es geht dabei meistens um eine sehr geringfügige Geschwindigkeitsänderung des Geschädigten, die für die Verletzungsfolgen nicht herangezogen werden kann.

Mit Blick auf das Konstrukt der Harmlosigkeit hat das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil festgestellt, dass Schmerzensgeld für bestimmte Bagatellunfälle als so genannte zurechenbare Folge ausscheidet. Wer also nur einen kleinen Blechschaden bei sehr geringer Auffahrgeschwindigkeit erlitten hat, wird daraus kaum körperliche Beschwerden mit Anspruch auf Schmerzensgeld ableiten können.

Sie sollten sich als Geschädigter nicht auf solche Argumentationen von gegnerischen Versicherungen einlassen. Denn ob ein Hämatom (blauer Fleck) wirklich harmlos ist oder auf eine tiefergehende Verletzung hindeutet, kann letztlich nur ein Arzt entscheiden und attestieren!

Grundsätzlich sollten Sie dieses Streitthema dahingehend einordnen, dass es bei objektiv leichteren Unfällen schwerer wird, Schmerzensgeldansprüche in nennenswerter Höhe durchzusetzen. Zu denken ist in diesem Kontext auch an mögliche psychische Folgen, die für Betroffene sehr belastend sein können, auch wenn keine starke körperliche Verletzung feststellbar ist. Insofern kann es keine starre Harmlosigkeitsgrenze geben. Bei Unsicherheiten fragen Sie Kfz Gutachter S DRIVE. Wir beraten Sie jederzeit gern.

Schmerzensgeld bei einem Auffahrunfall

In Anlehnung an die gerade beschriebene Harmlosigkeitsgrenze hat der Bundesgerichtshof in einem wichtigen Urteil 2003 festgestellt, dass eine Ausrichtung an völlig starren Werten bei der Zumessung von Schmerzensgeld nicht zulässig ist. Die angeführte Geschwindigkeitsänderung wurde nur als eines von vielen Entscheidungskriterien genannt.

Um die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall zu bestimmen, sind sämtliche Umstände in jedem Einzelfall zu würdigen. Daher lassen sich bei einem Auffahrunfall keine Pauschalen nennen, da dieser je nach Auffahrgeschwindigkeit und Fahrzeugtyp sehr unterschiedliche Züge annehmen kann.

Um Klarheit in Bezug auf Schmerzensgeld nach einem Unfall zu erlangen, sind u.a. folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Einstellung von Sitz-/Kopfstütze korrekt?
  • Wo fand der Aufprall statt (Heck, Seite oder frontal)?
  • Wie war die Sitz- und Kopfposition beim Unfall?
  • Welche Konstitution und Vorerkrankungen hatte der Geschädigte?
  • Wie lange war das beschwerdefreie Intervall zwischen dem Unfall und dem Auftreten der Schmerzen?

Schmerzensgeld auch für Beifahrer eine prüfenswerte Option?

Ja, diese Option ist vollkommen zulässig, falls ein Beifahrer eine Verletzung erlitten hat. Je nach Unfallhergang und Schuldfrage können die Ansprüche gegen den Unfallgegner oder auch die Versicherung des Fahrers gestellt werden.

Ansonsten gelten die gleichen Regeln und Rahmenbedingungen wie für den Fahrer selbst. Der Beifahrer ist in der Nachweispflicht und sollte so schnell wie möglich ein ärztliches Attest mit Beweisfunktion erwirken. Zu prüfen ist im Einzelfall, ob die Schmerzensgeldansprüche durch eigenes Verschulden gekürzt werden könnten. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Beifahrer nicht korrekt angeschnallt war oder er aber den Fahrer aktiv abgelenkt hat.

Schmerzensgeld nach Autounfall: Tabelle als grobe Orientierung

Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass es nicht DIE eine Tabelle gibt, aus der sich alle Schmerzensgeldansprüche zu 100 % sicher ableiten lassen.

Es macht also wenig Sinn, nach einer bestimmten Summe zu suchen und diese dann anzustreben. Selbst wenn in diesen Tabellen, die als Zusammenfassung vieler Gerichtsurteile zu lesen sind, konkrete Summen zu finden sind, so werden individuelle Faktoren bei jedem Unfall gewichtet.

Das kann dazu führen, dass die zugesprochene Summe an Schmerzensgeld höher oder niedriger als in den Tabellen angegeben ausfällt.

Als Surftipp seien Ihnen die Schmerzensgeldsammlung des Oberlandesgerichts Celle empfohlen. Dort sind neben Verletzungen, Höhe des Schmerzensgeldes auch Art und Umfang der ärztlichen Behandlung zu finden.

Damit Sie sich einen konkreten Eindruck verschaffen können, werden im Folgenden einige Gerichtsurteile und Summen an Schmerzensgeld exemplarisch genannt:

  1.  250 Euro Schmerzensgeld für leichte Prellungen (Oberlandesgericht München im Jahr 2016)
  2.  55.000 Euro für Schädelhirntraum mit Wesensveränderung (Oberlandesgericht Köln im Jahr 2014)
  3.  250.000 Euro + 250 Euro monatliche Rente für den Beifahrer (17 Meter durch Luft geschleudert und zwischen zwei Fahrzeugen eingeklemmt) (Oberlandesgericht Karlsruhe 2013)
  4.  500.000 Euro für schweres Schädelhirntraum mit anschließender Pflegebedürftigkeit (Oberlandesgericht Oldenburg im Jahr 2014)
DGSV geprüft Gutachter Hamburg

Sie haben einen Unfallschaden? Jetzt gratis Rückruf von Kfz Gutachter anfordern und Termin vereinbaren!

Schmerzensgeld nach Unfall beantragen: Setzen Sie auf einen erfahrenen Fachanwalt!

Wenn Sie als Geschädigter nach einem Unfall Schmerzensgeld erwirken wollen, können Sie dies außergerichtlich oder durch Klage mit einem Zivilprozess durchsetzen.

Letztlich wird es darauf ankommen, wie kooperativ sich Unfallgegner und Versicherung verhalten und ob Sie mit dem Angebot leben können. In jedem Fall sollten Sie nicht selber versuchen, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend zu machen.

Setzen Sie auf einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie individuell beraten kann und sofort alle notwendigen Maßnahmen einleitet. Das ist notwendig, um Ihre Forderung in maximal möglicher Höhe durchzusetzen.

Gerne vermittelt Ihnen das Team von Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE einen kompetenten und erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bedenken Sie, dass Versicherungen die Kosten immer drücken wollen. Anwälte kennen alle Tricks und wissen, welche Druckmittel in welcher Form und mit welchen Fristen einzusetzen sind.

Alles beginnt mit einer schriftlichen Forderung inkl. Fristsetzung, die an die Versicherung des Unfallgegners gesendet wird. Zur Erhöhung der Beweiskraft sind alle vorhandenen Dokumente und Atteste beizufügen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

  • Expertentipps
    vom Fachanwalt
  • schnelle Hilfe vom
    Kfz Sachverständigen

So unterstützt Sie das Kfz Sachverständigenbüro S DRIVE in Hamburg

Wenn Sie Ihr Auto nach einem Unfall bei S DRIVE in Hamburg begutachten lassen, profitieren Sie von einem leistungsstarken Netzwerk. Wir arbeiten mit erfahrenen Verkehrsanwälten zusammen, sodass wir den Kontakt für Sie jederzeit herstellen können. Sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen.

Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts wird es auch möglich sein, Ansprüche in Bezug auf gesonderten Schadenersatz zu prüfen. Das kann eine Option sein, wenn Sie durch die Verletzung im Alltag stark beeinträchtigt sind oder aber sogar Anspruch auf eine so genannte Schmerzensgeldrente haben.

Was tun im Ernstfall? Fazit zum Schmerzensgeld nach Unfall:

Wer nach einen unverschuldeten Unfall Verletzungen und Schmerzen davonträgt, kann Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen. Dazu ist es zwingend erforderlich, die Nachweispflicht zu beachten und alles so genau wie möglich zu dokumentieren. In den Fokus rücken natürlich vor allem ärztliche Gutachten.

Auch wenn immer wieder von Schmerzensgeldtabelle die Rede ist, handelt es sich dabei eher um Zusammenfassungen von Gerichtsurteilen, die als Orientierung dienen. Zahlreiche Urteile machen deutlich, dass es im Einzelfall auf die Begleitumstände ankommt. Bei diesem rechtlich komplexen Thema ist es sehr ratsam, die eigenen Ansprüche mit einem erfahrenen Experten konsequent (außergerichtlich oder ggf. auch mit einem Zivilprozess) durchzusetzen.

Hilfe nach einem Unfall: Nutzen Sie unsere 24 Stunden Notfall-Hotline

Wenn Sie ein Kfz Gutachten in Hamburg vom Sachverständigenbüro S DRIVE erstellen lassen, vermitteln wir Ihnen gerne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.

Zudem bereiten wir mit einem professionellen Kfz Gutachten die Grundlage für eine Nutzungsausfallentschädigung. Unsere 24 Stunden Notfallnummer ist für Sie nach einem Unfall mit beratender und anpackender Unterstützung immer erreichbar (auch am Wochenende).

Call Now Button