Schadensmeldung: Basis für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung

Sie hatten gerade einen Autounfall und wissen nicht, wie es nun weitergeht? Die Schadensmeldung ist der erste formale Schritt, um Ihren Anspruch bei eigener Unschuld geltend machen zu können. Schließlich geht es bei einem Unfallschaden schnell um sehr viel Geld. Mit dem Sachverständigenbüro S DRIVE genießen Sie einen umfassenden Schadensservice, der Ihnen mit zahlreichen Leistungen sämtliche Arbeit bzw. Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen abnimmt.

Das Wichtigste in Kürze: Die Schadensmeldung sollte schnell erfolgen!

Es gibt nach einem Unfall keinen Grund, lange mit der notwendigen Schadensmeldung zu warten. Der Verursacher hat ohnehin nur maximal 7 Tage Zeit, um seiner Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden zu melden. Erst danach beginnt der Schadensservice. Bei S DRIVE erfahren Sie alles Wichtige zum Bearbeitungsstand.

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Genauer Zeitpunkt? Exakte Personendaten? Langes Warten kann kontraproduktiv sein: Schnell geraten wichtige Details in Vergessenheit, was sich negativ auf die Beweislage und Plausibilität der Mitteilung auswirken kann.

Setzen Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall noch am Unfallort auf die Expertise des Sachverständigenbüros S DRIVE. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Schadenmeldung insbesondere ankommt.

Schadensmeldung Versicherung

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Definition Schadensmeldung: Darum geht es!

Eine Schadensmeldung beim zuständigen Kfz-Versicherer ist die Basis für die anstehende Regulierung und Bearbeitung. Es handelt sich um eine Art von ‚Leistungsantrag‘. Versicherungen werden so über den Schaden formal in Kenntnis gesetzt und fertigen eine Akte für den Vorfall an. Diese wird mit einer individuellen Schadensnummer versehen und enthält sämtliche Belege. Je schneller die Schadensmeldung erfolgt, desto früher startet der Schadensservice durch den Versicherer.

Im Schadenfall: Häufig gestellte Fragen zur Schadensmeldung

Welche Unterlagen / Belege muss ich bei einem Unfall einreichen?

Bei einem größeren Unfall (also kein Bagatellschaden) erhalten Sie den Unfallbericht von der Polizei. Der Unfallverursacher kann diesen bei seinem Versicherer einreichen, wenn er die Schadensmeldung vornimmt. Des Weiteren sind neben dem Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge die Personendaten der Fahrer auszutauschen.

Idealerweise teilt der Verursacher mit, wer sein Versicherer ist und wie der Schadensservice vor sich geht. Alternativ lässt sich der Versicherer über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 / 250 26 00) anhand des Kennzeichens ermitteln. Wichtige Unterlagen im Sinne der Beweissicherung sind Fotos und ein Unfallbericht. Diese Dokumente sollten unmittelbar nach dem Unfall angefertigt werden.

Wie melde ich einen Schaden richtig?

Prüfen Sie auf der Homepage Ihres Versicherers, welche Optionen vorgesehen und welche Angaben notwendig sind. Hierzu findet sich meistens ein Formular. Neben der Schadensmeldung per Anruf gibt es online in der Regel einen entsprechenden Service (Kundenportal für digitalen Schadensservice).

Viele Versicherungen bieten darüber hinaus für einen modernen Schadensservice auch Apps an, mit denen sich ein Schaden melden lässt. Die digitale Schadenmeldung bringt den Vorteil mit, dass Fotos direkt hochgeladen werden können und sofort eine Bestätigung über die erfolgte Meldung des Versicherungsnehmers vorliegt.

Frist: Wann muss ich meiner Fahrzeugversicherung einen Schaden melden?

Der Unfallverursacher hat den Schaden innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu melden. Auch Sie als Geschädigter können den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden, wozu maximal 14 Tage vorgesehen sind. In der Regulierungspraxis empfiehlt sich für die Schadensmeldung der frühestmögliche Zeitpunkt.

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Was kann man tun, wenn die Versicherung nach Schadensmeldung nicht zahlen will?

Weiter unten können Sie mehr über konkrete Optionen nachlesen. Bei eigener Unschuld haben Sie immer die Möglichkeit, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Seine Kosten hat die gegnerische Fahrzeugversicherung zu tragen. Dieser wird Sie beraten und geeignete Rechtsmittel bis zur Klage ergreifen. Beim Kfz Gutachter S DRIVE können Sie auf einen erfahrenen Anwalt aus dem Netzwerk zurückgreifen.

Wer muss den Schaden melden?

Derjenige, der den Unfall verursacht hat und die Schuld trägt. Für ihn handelt es sich dann um einen Haftpflichtfall. Die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung greift nur bei einem selbst verschuldeten Unfall bzw. Schadensfällen, wie sie weiter unten aufgelistet sind.

Welche Versicherung (Kasko / Haftpflicht) ist zuständig?

Als Unfallopfer stellen Sie Schadenersatzansprüche (Reparaturkosten, Wertminderung, Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung sowie ggf. Schmerzensgeld) an die Versicherungsgesellschaft des gegnerischen Versicherungsnehmers. Dieser hat den Schaden bei seiner Versicherungsgesellschaft zu melden.

Falls Sie einen Schaden an einem anderen Kraftfahrzeug verursachen, müssen Sie diesen Ihrer eigenen Versicherung binnen 7 Tagen melden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug greift die Teil- oder Vollkaskopolice im vereinbarten Versicherungsumfang. Eventuell liegt die Bindung an eine Werkstatt vor.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

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    vom Fachanwalt
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    Kfz Sachverständigen

Überblick der Versicherungen für die Schadensmeldung:

HUK Coburg

HUK Coburg Schadensmeldung: Diese Versicherungsgesellschaft zählt zu den Marktführern in Deutschland und ist somit ein häufiger Ansprechpartner bei der Schadensregulierung. Mit einem Anruf lässt sich die Schadensmeldung vornehmen.

VHV

VHV Schadensmeldung: Die vereinigte Hannoversche Versicherung bietet im Kfz-Bereich ein breites Spektrum an Policen sowie diverse Optionen, um die Schadensmeldung einreichen zu können.

AXA

AXA Schadensmeldung: Von kostengünstigen Haftpflichtversicherungen bis zu umfassenden Vollkaskoversicherungen bietet diese Versicherungsgesellschaft ein sicherheitsorientiertes Leistungsspektrum.

Allianz

Allianz Schadensmeldung: Die Allianz ist eine der beliebtesten Autoversicherungen in Deutschland, die ein hohes Ansehen genießt. Das digitale Servicespektrum eröffnet für die Schadensmeldung ortsunabhängige Möglichkeiten.

DEVK

DEVK Schadensmeldung: Schutz zu fairen Preisen – unter diesem Motto können Kraftfahrzeughalter im Schadensfall einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz nutzen.

R+V

R+V Schadensmeldung: Diese Versicherungsgesellschaft ist eine der größten in Deutschland. Die Sparte Kfz spielt traditionell eine wichtige Rolle.

Itzehoer

Itzehoer Schadensmeldung: Bei dieser Versicherungsgesellschaft haben Fahrzeughalter die Option, einen PKW-Rundumschutz zu prüfen. Die Schadenmeldung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.

HDI

HDI Schadensmeldung: Der Haftpflichtverband der Deutschen Industrie bietet für Haftpflichtfälle und im Kaskobereich zahlreiche Optionen, was auch für die Schadensmeldung nach einem Unfall gilt.

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Gut zu wissen:
Folgendes muss eine Schadensmeldung beinhalten

Bei der Schadensmeldung muss die Schadenart deutlich werden. Die zeitnahe Bearbeitung beginnt nur nach der Unfallmeldung, wenn dem zuständigen Versicherer alle Daten wie die Versicherungsnummer, Name und Adresse vorliegen. Folgende Angaben sind notwendig:

  • Alle Kontaktdaten des Unfallverursachers (idealerweise inkl. Versicherungsnummer)
  • Name / Kontaktdaten des Unfallopfers (Adresse, Telefon, E-Mail)
  • Kurze, aber sehr präzise Beschreibung des Unfallgeschehens (diese muss schlüssig sein!)
  • Genauer Zeitpunkt des Unfalls
  • Gesammelte Beweismittel: Fotos von den Schäden, Zeugenaussagen, Polizeibericht, eigener Unfallbericht

Schadensmeldung bei Autoversicherungen: Das sollten Sie wissen

Grundsätzlich muss jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug versichert sein. Direkt bei der Fahrzeugzulassung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) notwendig.

Was ist bei einem unverschuldeten Unfall zu beachten?

Um den entstandenen Schaden ausgleichen zu können, sollten Sie Beweise am Unfallort sammeln. Wenden Sie sich an den Kfz Gutachter S DRIVE, um die Schadensmeldung und anschließende Regulierung von Beginn an in professionelle Hände zu geben.

Mit S DRIVE sind Sie immer auf dem aktuellen Bearbeitungsstand!

Theoretisch müssen Sie den Schaden selber nicht melden, können dies zu Ihrer Sicherheit aber bei der gegnerischen Unfallversicherung tun. Das ist vor allem ratsam, wenn Sie nach einigen Tagen nichts von der gegnerischen Haftpflichtversicherung hören oder das Gefühl haben, der Unfallverursacher möchte den Vorfall vertuschen.

Kfz Gutachter S DRIVE Zertifizierung

Was ist bei einem selbstverschuldeten Unfall zu beachten?

Hierbei handelt es sich um einen klassischen Fall für die Haftpflichtversicherung, der innerhalb von maximal 7 Tagen durch den Unfallverursacher zu melden ist. In diesem Fall wird die Unfallversicherung nach der Schadensmeldung Kontakt mit dem Unfallopfer aufnehmen.

Wer den Schaden nicht bzw. nicht innerhalb der Frist meldet, geht das Risiko des Verlusts des vollständigen oder teilweisen Versicherungsschutzes ein.

Muss die Polizei gerufen werden und den Unfall aufnehmen?

Die Polizei muss nur gerufen werden, falls es Verletzte gibt und es somit nicht nur bei einem Blechschaden geblieben ist. Auch bei größeren Sachschäden und vor allem bei Uneinigkeit der Beteiligten ist es ratsam, die Polizei zur objektiven Dokumentation des Geschehens hinzuzurufen.

Bei kleineren Bagatellschäden können Sie darauf verzichten, Polizeibeamte zum Unfallort zu rufen. Das setzt aber Einigkeit und den Austausch von Kontaktdaten der Beteiligten voraus. Liegt Fahrerflucht vor und ist das Kennzeichen des Verursachers nicht bekannt, sollte in aller Regel auch die Polizei gerufen werden.

Überblick: Es gibt mehr als nur eine Schadensart

In der täglichen Arbeitsroutine des Kfz Sachverständigenbüros S DRIVE zeigt sich, dass hinter jeder Schadensmeldung sehr viele unterschiedliche Anlässe stecken können.

Hier sehen Sie, welche Schadensart in der täglichen Regulierungspraxis oft vorkommt:

  • Unfall mit Beteiligung eines anderen Fahrzeugs
  • Schaden durch Tiere (Wildunfall)
  • Unwetterschäden (durch Hagel, Hochwasser oder Sturm)
  • Glasschäden (z. B. durch Steinschlag oder Hagel)
  • Schäden durch Diebstahl
  • Vandalismusschäden (mutwillige Zerstörung fremden Eigentums)
  • Schäden durch Feuer, Explosionen oder einen Kurzschluss in der Elektronik

Form der Schadensmeldung: Wie gehe ich nach einem Autounfall richtig vor?

Prinzipiell können Sie sich beim unverschuldeten Schadensfall vertrauensvoll an die Kfz Gutachter S DRIVE wenden. Das Team und Netzwerk wird sämtliche Korrespondenz mit dem gegnerischen Versicherer zuverlässig abwickeln und Sie stets auf dem Laufenden halten.

Falls es zu Problemen kommt, kann ein Fachanwalt aus dem Netzwerk zeitnah Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Interessen ergreifen.

Für die Schadensmeldung bieten Versicherungen in der Regel diese Optionen an:

  • Formlos per Telefon: Rufen Sie die Hotline an und geben Sie alle notwendigen Daten an.
  • Online-Schadensmeldung per Formular über die Homepage: Sie werden Schritt-für-Schritt durch den Prozess geleitet, erforderliche Beweismittel lassen sich hochladen und alle Angaben machen.
  • Schadensmeldung per App mit dem Smartphone: Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung diesen Service anbietet.
  • Schadensmeldung per Post.

Tipp:

Achten Sie neben der Einhaltung der Frist vor allem darauf, eine Bestätigung zu erhalten. Bei der postalischen Einreichung durch den Versicherungsnehmer ist zur Erhöhung der Sicherheit ein Einschreiben die beste Option.

Was passiert, wenn der Unfallgegner den Schaden der Versicherung nicht meldet?

Sie hören nach wenigen Tagen nichts vom Schadenservice des gegnerischen Versicherungsnehmers? Dann können Sie aktiv werden und selber Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen. Bei den Kfz Sachverständigen von S DRIVE sind Sie in dieser Hinsicht in besten Händen: Durch den engen Austausch mit der Versicherung können Sie sich darauf verlassen, dass alles in Ihrem Sinne läuft. Hierzu müssen Sie nicht selber aktiv werden!

Schon gewusst?
Das können Sie tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will

Unter ‚Schadenservice‘ durch den gegnerischen Versicherer verstehen viele Unfallopfer sicher etwas anderes! Falls Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall an einen Kfz Gutachter von S DRIVE wenden, wird dieser Ihnen viel Arbeit abnehmen. Durch kurze Nachfrage bei der Versicherung wird oftmals schnell klar, woran es hakt (eventuell fehlen noch Dokumente).

Falls dem Versicherungsunternehmen aber alle Dokumente vorliegen, können Sie mit einem Anwalt Druck ausüben und die Summe ggf. einklagen. Leistungen dürfen nicht verweigert werden, dulden Sie keine Verzögerungstaktik beim Schadenservice! Generell besteht die Option, eine Beschwerde gegen das Versicherungsunternehmen einreichen zu können.

Fazit: Das sollten Sie über die Schadensmeldung wissen

  • Der Unfallverursacher hat schnellstmöglich eine Schadensmeldung vorzunehmen.
  • Ohne Unfallmeldung / Schadensmeldung kann es keine Regulierung geben. Sie müssen alle notwendigen Unterlagen einreichen (z. B. per Formular auf dem Kundenportal des Versicherers).
  • Unfallmeldung als Verursacher: Eine Meldefrist von 7 Tagen darf im Schadensfall nicht überschritten werden. Für Geschädigte gilt eine Frist von 14 Tagen.
  • Die Schadensmeldung muss vollständig sein und alle o.g. Inhalte aufweisen.
  • Im Schadenfall: Zur Absicherung kann auch das Unfallopfer der gegnerischen Kfz-Versicherung den Unfall melden.
  • Wenn Sie keine Schuld tragen, sollten Sie sich nach einem Unfall an einen Kfz Sachverständigen wenden: Dieser begleitet Sie serviceorientiert durch den gesamten Prozess der Schadensregulierung. S DRIVE übernimmt die gesamte Schadensmeldung für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Schadensregulierung jetzt in erfahrene Hände legen: Wir wissen, worauf es ankommt!

Die Schadensmeldung ist ’nur‘ der formale Beginn eines Prozesses mit dem Versicherer, der Erfahrung und Sachkunde erfordert: Rufen Sie uns nach einem Unfall an, um sofort Unterstützung zu erhalten und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wir setzen Ihren Anspruch auf Schadenersatz konsequent durch

Bei S DRIVE erhalten Sie zeitnah ein Unfallgutachten als Basis für die Regulierung mit dem Versicherer. Mit unserem Netzwerk finden Sie schnell eine leistungsstarke Werkstatt für die Reparatur. Außerdem stellen wir Ihnen kostenfrei einen Leihwagen zur Verfügung.

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