Kostenvoranschlag oder Gutachten für Unfallschaden erstellen? Was ist die 1. Wahl?

Ab 1.000 Euro Schadenshöhe ist die Antwort klar: Über der vom Bundesgerichtshof (BGH) gezogenen Bagatellschadengrenze ist es eindeutig besser, ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Nur mit einem unabhängigen (!) Gutachten lassen sich abgesehen von Reparaturkosten weitere Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall oder Wertminderung durchsetzen (Unfallfahrzeuge sind weniger wert).

Kostenvoranschlag oder Gutachter, dieser Ratgeber liefert Antworten & bundesweite Profihilfe für jeden Fahrzeugschaden, schnell und persönlich nach Ihrer Kontaktaufnahme bzw. Schadensmeldung!: Immer zu 100 % unabhängig von Kfz-Versicherern.

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Kfz-Gutachten am
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Definition: Kostenvoranschlag (Kfz) & Gutachten

Es handelt sich beim Kfz Kostenvoranschlag um eine Reparaturkostenkalkulation, die Ersatzteilpreise und Arbeitslohn (Stundenverrechnungssätze der Kfz Werkstatt) berücksichtigt. Kostenvoranschläge können verbindlich und unverbindlich sein. Bei einem verbindlichen KVA dürfen die tatsächlichen Reparaturkosten um maximal 15 Prozent abweichen. Kostenvoranschläge sind nicht beweissichernd, für Geschädigte kann ein Prognoserisiko bei Kostenausweitung bestehen. Daher sind gutachterliche Kostenvoranschläge vorzuziehen, S DRIVE ist für alle Fälle Ihr Ansprechpartner.

Ein Gutachten stellt eine ganzheitliche und optimalerweise versicherungsunabhängige Ermittlung aller Werte im Schadensfall dar. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag stehen nicht nur Reparaturkosten, sondern auch Ausfallzeit (siehe hier Nutzungsausfallentschädigung) und unfallbedingte Wertminderung im Fokus. Durch die Fotodokumentation ist ein Gutachten beweissichernd und vor Gericht nutzbar. Bei einem Totalschaden dient es als Auszahlungsgrundlage (Differenz aus Wiederbeschaffungswert & Restwert).

Kurz & knapp:

Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen lassen?

  • Je größer der Schaden, desto finanziell vorteilhafter ist ein Gutachten.
  • Oberhalb der Bagatellgrenze mit mehr als 1.000 Euro Werkstattkosten haben Geschädigte Anspruch auf ein kostenloses Schadensgutachten.
  • Ein Kostenvoranschlag kommt vor allem für die Regulierung von Bagatellschäden in Frage. Bei dieser Schadenssumme spielen Nutzungsausfall, Beweissicherung und Minderwert im Regelfall keine Rolle.
  • Gegnerische Versicherungen schlagen unabhängig von der Schadenshöhe meistens einen Kostenvoranschlag vor, weil dieser günstiger für sie ist.
  • Im Bereich der Bagatellschadensgrenze kann ein beweissicherndes (!) Kurzgutachten eine Alternative zum Kostenvoranschlag bzw. Vollgutachten sein.
  • Sie hatten einen Unfall und sind unsicher bezüglich der Schadenhöhe? Lassen Sie die Experten von S DRIVE versicherungsunabhängig auf den Schaden am Auto schauen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten? Ihre Rechte als Unfallgeschädigter

Ist die Schuldfrage zu Ihren Gunsten klar, brauchen Sie sich nicht auf das gegnerische Schadenmanagement und schon gar nicht auf einen vorschnellen Kostenvoranschlag einlassen. Erst wenn der Schadensumfang klar ist, lassen sich Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall konkretisieren.

Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?

Ob Gutachten oder Kostenvoranschlag, Sie sollten sich nie auf die Gegenseite einlassen und selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. So kommen alle Ihre Rechte (Reparatur, fiktive Abrechnung, Ersatzwagen oder Nutzungsausfall, Schadenersatz für Wertverlust des Unfallfahrzeugs, Schmerzensgeld, Rechtsanwaltshonorar auf Kosten des gegnerischen Versicherers etc.) automatisch auf die Schadenabrechnung!

Pflichten als Geschädigter nach Unfall?

Sie sind nach dem unverschuldeten Autounfall gemäß § 249 BGB so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Sie haben Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten zu beachten. Insofern müssen Sie mitwirken, das Unfallgeschehen aufarbeiten (was ja nur in Ihrem finanziellen Interesse ist).

ABER! Sie haben die Schadenminderungspflicht zu beachten und dürfen die Kosten nicht unwirtschaftlich in die Höhe treiben. Die Versicherung müsste in diesem Sinn nicht für Abschleppkosten über hunderte Kilometer zahlen. Das geht nur zur nächstgelegenen Kfz Werkstatt!

Häufige Fragen: S DRIVE gibt die richtige Antwort!

Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage. Die Schadenssumme ist im Einzelfall entscheidend. Über 1.000 Euro Werkstattkosten sollten Sie ein Gutachten beauftragen, darunter reicht ein Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung.

Die gegnerische Versicherung, wobei die ausführende Werkstatt etwaige Kosten in Höhe von bis zu 15 % der Summe bei Auftragserteilung ohnehin verrechnen würde. Gemäß § 91 ZPO müssen Unfallgeschädigte weder für den Gutachter noch für einen Kostenvoranschlag aufkommen: Der Versicherer des Unfallgegners ist eintrittspflichtig.

Ein Kurzgutachten ist beweissichernd, was bei einem Rechtsstreit im Zuge der Schadensregulierung von Vorteil sein kann. Ein Kurzgutachten enthält bis auf Angaben zu Nutzungsausfallentschädigung und Minderwert dieselben Inhalte wie ein Vollgutachten.

Die Versicherung des Unfallverursachers ist in diesem Fall eintrittspflichtig für Kostenvoranschlag, Schadengutachten und weitere Ansprüche je nach Unfallszenario / Auftrag (z. B. für das Rechtsanwaltshonorar und Schmerzensgeldansprüche).

Nein! Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, damit der Gutachter seine Kosten direkt mit der zuständigen Autoversicherung abrechnen kann. Für die Reparatur gibt es eine Reparaturkostenübernahmeerklärung, sodass auch hier die Vorkasse für Geschädigte entfällt.

Fristen: Bis wann muss der Unfall gemeldet sein?

Der Unfallverursacher hat seiner Haftpflichtversicherung den Schaden binnen maximal 7 Tagen zu melden, in einigen Versicherungsverträgen sind es auch nur 3 Tage. Grundsätzlich sollte die Schadensmeldung schnellstmöglich noch am gleichen Tag erfolgen, allein aus Gründen der Plausibilität und unmittelbaren Rekonstruierbarkeit. Bei möglicher Teilschuld ist es sinnvoll, den Schaden auch der eigenen Versicherung zu melden.

Auf einen Blick: Unterschiede Kostenvorschlag vs. Gutachten

Kostenvoranschlag

  • Grobe Einschätzung der Schadenhöhe (auch bei verbindlichem KVA kann es Abweichungen geben).
  • Keine Fotodokumentation, keine Beweissicherung.
  • Fokus nur auf Reparaturkosten, keine Kalkulation von Wertminderung & Ausfallentschädigung.
  • In erster Linie für Bagatellschäden bis max. 1.000 Euro Instandsetzungskosten geeignet.
  • Nachteil: Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann ein Kostenrisiko entstehen.

Kfz-Gutachten

  • Kein Bagatellschaden = keine Kosten für Geschädigte
  • Umfassendste und beweissichernde Form der Schadensfeststellung inkl. Beschreibung des Fahrzeugzustands.
  • Neben Reparaturkosten werden auch reparaturbedingte Ausfallzeit, merkantiler Minderwert und weitere Schadenspositionen wie Verbringungskosten, Beilackierungskosten etc. kalkuliert.
  • Laut Zivilprozessordnung vor Gericht als Beweismittel zulässig.
  • Werterhöhende Sonderausstattung / Spezialumbauten werden berücksichtigt.
  • Wertmindernde Altschäden / Vorschäden finden Berücksichtigung.
  • Angaben zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur des Schadens und zur Verkehrssicherheit.
  • Hinweise zum Prognoserisiko (Kostenausweitung möglich): Das Risiko tragen Geschädigte mit einem Gutachten für den unverschuldeten Schaden NICHT!

Gutachtertipp: Kurzgutachten als Alternative prüfen

Ist das noch ein Bagatellschaden? Im rechtlichen Graubereich zwischen 750 und etwa 1.000 Euro Schadenshöhe kann ein Kurzgutachten eine sinnvolle Alternative zu einem Kostenvoranschlag sein. Lassen Sie sich im Schadensfall von S DRIVE beraten, wir prüfen alle Optionen zur Kostenübernahme!

Strafe Fahrerflucht

Kostenvoranschlag bei Totalschaden?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, eine Reparatur ist dann nicht mehr möglich. Kfz-Versicherer (auch Kaskoversicherungen) erstatten in diesem Szenario die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine adäquate Ersatzbeschaffung. Diese Werte werden nur in einem Schadensgutachten beziffert, sodass ein Kostenvoranschlag bei einem Totalschaden keine Lösung ist. Die wichtige Wiederbeschaffungsdauer (auch für einen Ersatzwagen) lässt sich nur auf Gutachtenbasis beziffern.

Zwischenfazit zu Gutachten bei Haftpflichtschaden

Nur ein Unfallgutachten (neutrales Sachverständigengutachten) lässt eine zahlenbasierte Einschätzung bei der Schadensregulierung zu, ob es sich um einen Total- oder Reparaturschaden handelt.

Finale Checkliste: Kostenvoranschlag oder Gutachten für Unfallschaden?

  • Ist es eindeutig ein Bagatellschaden? Kostenvoranschlag reicht!
  • Unsicher bezüglich der Schadenhöhe? S DRIVE Kfz Gutachter kontaktieren für Planungssicherheit, ggf. mit Sachverständigengutachten.
  • Nur ein Unfallgutachten bringt maximale Entschädigung!
  • Liegt der Schaden eindeutig über der Bagatellgrenze, auf jeden Fall ein Gutachten erstellen lassen.
  • Bei Verdacht auf einen Totalschaden (großes Schadensbild) ist ein Gutachten für die Schadensabwicklung alternativlos.
  • Wertmindernde Altschäden / Vorschäden finden Berücksichtigung.
  • Für die fiktive Abrechnung (Unfallschaden auszahlen lassen) liefert ein Gutachten die beste Basis. Es besteht kein Zwang zur Reparatur in einer Werkstatt!
  • Die Gegnerische Versicherung will nur Kostenvoranschlag? Sie wissen es jetzt besser, sie möchte zu Ihrem unmittelbaren Nachteil Gutachterkosten und mehr sparen!

Fazit:

Je größer der Schaden, desto besser ist ein Gutachten!

Mit dieser Faustformel lässt sich dieser Ratgeber zur Frage „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ auf den Punkt bringen, wenn Sie einen Unfallschaden ohne Verluste, aber mit unparteiischem Sachverständigen regulieren wollen.

Sie sind nach einem Unfall trotz Checkliste noch unentschlossen? Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem S DRIVE Kfz-Sachverständigen auf, wir sind an bundesweiten Standorten für Sie da. Innerhalb von 60 Minuten können Sie Hilfe am Unfallort für Ihr Fahrzeug und die wichtige Beweissicherung erhalten.

Mit Profihilfe sorgenfrei durch die Schadenregulierung,

ohne Sachverständigenkosten!

Ob Gutachten oder Kostenvoranschlag, mit dem breit aufgestellten Leistungsspektrum von S DRIVE fahren Sie in jedem Schadensfall besser als mit der Versicherung des Schadenverursachers, übrigens auch mit Ihrem Elektroauto oder weiteren Fahrzeugen wie LKW, Oldtimer oder Motorräder.

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