Altschaden: Neuer Unfall kann zum 2. Problem werden!

Ein Fahrzeug weist einen Altschaden auf, falls eine bestimmte Stelle nach einem Unfall, durch eigene Schuld oder auch Verschleiß nicht mehr intakt ist. Im Gegensatz zu einem instandgesetzten Vorschaden erkennt das geschulte Auge einen Altschaden meistens schnell. Problematisch wird es aber im Versicherungsfall, wenn die neue Schadenstelle mit der alten weitestgehend identisch ist.

Verschweigen von Angaben ist für einen Altschaden nie eine Lösung, gerade bei der Schadenregulierung können unreparierte Schäden zu einem Problem werden. Warum zeigt dieser Ratgeber in 4 Minuten Lesezeit.

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Kurz & knapp:

Das Wichtigste zum Altschaden auf einen Blick

  • Ein Altschaden ist im Gegensatz zum Vorschaden eine nicht reparierte, beschädigte Stelle am Auto. Sie kann sich auf Schadensersatzansprüche auswirken.
  • Fahrzeugbesitzer bzw. Unfallgeschädigte sollten Altschäden nicht verschweigen: Sie verletzen damit ihre Offenbarungspflicht als Versicherungsnehmer.
  • Verschweigende Vorschäden können auch zu einer fehlerhaften Gutachtenerstellung führen: Geschädigte sollte im eigenen Interesse keine Informationen vorenthalten.
  • Kommt es zu einem überdeckten Schaden an der gleichen Stelle durch ein neues Unfallereignis, werden viele Versicherer nichts zahlen wollen: Es sei kein neuer Schaden entstanden.
  • Für Gutachter besteht die Schwierigkeit bei der Schadenskalkulation darin, dass der Neuschaden möglichst exakt vom alten abzugrenzen ist.
  • Reparaturnachweise oder Werkstattrechnungen Können beweisen, dass ein Vorschaden fachmännisch beseitigt wurde.
  • Achten Sie auf die Expertise Ihres Gutachters für Oldtimer, Sie sind NICHT auf Prüforganisationen wie TÜV und Co. beschränkt.

Altschaden vs. Vorschaden: Definition

Unter einem Vorschaden verstehen Kfz-Experten wie die Gutachter von S DRIVE eine reparierte Beschädigung an einem Fahrzeug, die mit bloßem Auge im Regelfall nicht mehr zu erkennen ist. Ein Altschaden hingegen wurde nie instandgesetzt, sodass er sich je nach Lage und Ausprägung zeigen sollte. Beide Schadensarten können den Wert mindern, auch nach anschließender Reparatur.

Altschaden vs. Vorschaden: Unterschiede im Blick

Altschaden

  • Unreparierter Schaden, der oftmals bei der Begutachtung offensichtlich ist.
  • Die Ursache kann vielfältig sein (auch Eigenverschulden oder höhere Gewalt).
  • Problematisch bei Schaden an gleicher Stelle: Die Haftpflichtversicherung wird argumentieren, dass kein neuer Schaden entstanden sei.

Vorschaden

  • Die reparierte Stelle ist oft nicht mehr zu erkennen ohne Hintergrundwissen.
  • Die Ursache ist meistens ein instand gesetzter Unfallschaden, der für Gutachter schwer zu finden ist.
  • Unproblematisch bei Schaden an gleicher Stelle, da die fachgerechte Reparatur mit einem Privatgutachten oder einer Werkstattrechnung nachweisbar sein sollte.

Häufige Fragen: Wussten Sie das?

Kfz-Sachverständige führen eine optische oder technische Überprüfung mit diversen Diagnosetools durch, um Altschäden an allen Fahrzeugteilen aufzuspüren zu können. Auch Karosserievermessung und Lackschichtenmessung kommen in Frage. Eine genaue, fachmännisch durchgeführte Fahrzeugprüfung ist in jedem Fall notwendig. Bei einem Haftpflichtschaden entstehen keine Sachverständigenkosten.

Nein, im Regelfall ist ein Kratzer eine Gebrauchsspur, es ist nicht von einer relevanten Wertminderung auszugehen. Offensichtliche Gebrauchsspuren können nicht verschwiegen werden, ihre Bedeutung ist offensichtlich. Bei Leasingwagen ist Vorsicht geboten, hier wird aus Kratzern schnell eine Wertminderung.

Sie sollten Ihrem Kfz Gutachter alle bekannten Vor- und Altschäden angeben, damit diese bei der Gutachtenerstellung bzw. Kalkulation Berücksichtigung finden können. Vor allem, falls der neue Schaden an einer betroffenen Stelle liegt. Ihr S DRIVE Kfz Gutachter wird Sie aufklären.

Sämtliche bekannte Vorschäden, für die Sie nach Möglichkeit auch Nachweise vorlegen können, sollten. Diese so genannte Offenbarungspflicht gilt für den Verkauf und die Regulierung. Sonst könnte der Vorwurf arglistige Täuschung oder versuchter Betrug lauten.

Hingeschaut: Wie wird ein Altschaden erkannt?

Die gesamte Fahrzeugkarosserie wird optisch genau unter die Lupe genommen, um Beschädigungen aufspüren zu können. Das, was das Auge nicht sehen kann, wird mit Lackschichtenmessgeräten oder Karosserievermessung sichtbar gemacht. Auch Motorraum, Fahrwerk und der Innenraum werden genau überprüft.

Altschaden, ein Problem in der Zukunft?

Problematisch ist es, wenn ein nicht instandgesetzter Fahrzeugschaden bei der Unfallbegutachtung vom neuen, überlappenden Schaden abgegrenzt werden muss. Das ist nämlich nötig, um neue Schadensersatzansprüche gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) ableiten zu können.

Hier zeigt sich deutlich, dass ein alter Schaden für zukünftige Schadenereignisse immer ein finanzielles Risiko ist. Ganz zu schweigen von potenziellen Problemen beim Verkauf, denn ein Alt- bzw. Vorschaden darf nicht verschwiegen werden. Meistens handelt es sich um ein Unfallfahrzeug!

Bagatellschaden Kunstoffteil

Welche Auswirkungen hat ein Altschaden auf den Fahrzeugwert?

Jede Art von Schaden wirkt sich wertmindernd aus, auch Altschäden. Je größer der Schaden, desto wahrscheinlicher ist von einer Wertminderung auszugehen. Insofern sollten Geschädigte sich im Rahmen der fiktiven Abrechnung fragen, ob sie einen Unfallschaden unrepariert lassen wollen. Versicherer speichern Vorgänge in der sogenannten HIS-Datenbank, sodass ein unreparierter Fahrzeugschaden später Probleme bereiten kann.

Vorteilsausgleich beschäftigt Kläger oft vor Gericht

Eventuell kommt es auch zu einer Vorteilsanrechnung durch die eintrittspflichtige Versicherung. Das Argument bei der Vorteilsanrechnung ist, dass die Reparatur zu einer Wertverbesserung führe, Geschädigte müssten sich Abzüge gefallen lassen.

So argumentierte eine Versicherung, das OLG Münster folgte aber nach Darlegung aller Zusammenhänge dem Kläger und nicht den Abzügen der Versicherungsausführungen. Eine Vorteilsanrechnung „neu für alt“ kann nur in Frage kommen, wenn es zu messbaren Vermögensmehrung kommt.

Strafe Fahrerflucht

Altschaden / Vorschaden: Vorsicht vor falschen Angaben!

Kommt es zu einem Verkehrsunfall an der Stelle mit einem alten Schaden am Fahrzeug, könnte die Gelegenheit für eine Reparatur günstig sein. Könnte, sollte es aber nicht! Denn diese Versuchung kann schnell den Vorwurf des versuchten Betruges nach sich ziehen.

Wer den Gutachter oder gegnerischen Versicherer über den wahren Schadensumfang täuscht, verletzt seine Pflichten und riskiert auf einem noch größeren finanziellen Schaden sitzen zu bleiben.

Zwischenfazit:

Ehrlich währt bei einem Altschaden am längsten! Oder würden Sie gerne einen Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Schaden kaufen und mehr Geld als notwendig ausgeben oder gar vor Gericht als Schädiger landen?

Haben Vorschäden / Altschäden Auswirkung auf

merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffung & Restwert?

Ja, davon ist grundsätzlich auszugehen, wobei es im Einzelfall auf das Schadensausmaß ankommt. Eine Beule im Lack muss je nach Fahrzeugalter nicht unbedingt eine Wertminderung nach sich ziehen. Versteckt sich hinter der Verkleidung allerdings ein größerer Karosserieschaden, ist von einer merkantilen Wertminderung auszugehen.

Auch Rest- und Wiederbeschaffungswert können niedriger ausfallen, wenn das Fahrzeug vor dem Verkehrsunfall bereits einen alten, unreparierten Schaden aufwies. Konkrete Zahlen lassen sich aber nur fallbezogen für Wiederbeschaffungswert und Co. nennen! Auch hier zeigt sich, dass ein solcher, meistens unfallbedingter Schaden finanziell langfristig gesehen ein Nachteil ist.

Fazit: Trotz Vorschaden nicht „alt“ aussehen!

„Altschaden – Versicherung zahlt nicht“ ist nicht aus Zufall einer der ersten Suchvorschläge bei Google. Viele Autofahrer können mit einem Schaden ohne Reparatur gut leben und lassen sich so einen Kaskoschaden (ein paar Hagelbeulen) oder einen Haftpflichtschaden (Delle in der Tür) auszahlen. Das erhaltene Geld hat aber in Form der Wertminderung und möglicher Probleme bei zukünftiger Regulierung von Schäden an derselben Stelle definitiv seinen Preis.

Verschweigen ist für Vorschäden bzw. Ansprüche auf Schadensersatz nie eine Lösung, das gilt beim Verkauf genau wie bei der Kfz-Schadenregulierung. Liegt eine relevante Altbeschädigung vor, ist es die Aufgabe Ihres S DRIVE Gutachters, den Schadensbereich exakt zu lokalisieren und abzugrenzen (im Sinne des Urteils des OLG München, AZ. 10 U 4904/05), auch eine so genannte Schadensvertiefung ist laut Rechtsprechung denkbar.

Kein angemessener Ersatz ohne Gutachter: Nur mit ehrlicher Mithilfe lassen sich Ansprüche für das Schadensereignis exakt beziffern!

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