Häufige Fragen an einen Kfz-Gutachter:

S DRIVE kennt alle Antworten!

Themenbereich A:

Häufige Fragen an der Unfallstelle:

Eine rechtliche Verpflichtung besteht nur, falls es bei dem Unfall zu Personenschäden (Verletzten) gekommen ist. Bei reinem Blechschaden ist es nicht notwendig, die Polizei zum Unfallort zu rufen.

Bei einem unverschuldeten Unfall sind Abschleppkosten Teil der Schadenersatzansprüche des Geschädigten. Mit Blick auf die Schadenminderungspflicht ist das Abschleppen aber nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt möglich.

Ruhig, zugewandt & lösungsorientiert: Tauschen Sie Daten aus und lassen Sie den Unfallbericht unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie auf aggressives Verhalten des Gegenübers nicht ein. In diesem Fall besser die Polizei rufen, damit es nicht zur Eskalation kommt.

Als Geschädigter tragen Sie keine Anwaltskosten, die Gegenseite zahlt (Ausnahme: Bagatellschaden). Sie müssen keinen Anwalt hinzuziehen, angesichts von Versicherungskürzungen ist es aber sehr sinnvoll. Möchten Sie Schmerzensgeld nach Unfall durchsetzen, ist Rechtsbeistand durch einen erfahrenen Anwalt unverzichtbar.

Als Verursacher schnellstmöglich der eigenen Versicherung, damit sie für den Schaden aufkommt. Bei möglicher Teilschuld ist es sinnvoll, den Schaden der eigenen Versicherung zu melden. Beauftragen Sie selbst einen Gutachter, um den Unfallschaden vollständig abrechnen zu können.

Bei einem Kaskoschaden bedingt durch das Weisungsrecht der Versicherung nicht. In Versicherungsverträgen ist in der Regel eine Werkstattbindung vereinbart. Im Haftpflichtfall beraten wir Sie: Je neuer das Fahrzeug, desto wahrscheinlicher ist der Anspruch auf eine Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt.

Im Grundsatz gilt: Die Versicherung des Schadenverursachers trägt die Gutachtenkosten komplett, sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt (hierfür reicht zur Schadensregulierung ein Kostenvoranschlag). Kosten für ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten sind selbst zu tragen, sie machen sich aber mehr als bezahlt.

Beim Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung Gutachten- & Anwaltskosten, Reparaturkosten (bei Neufahrzeugen auch für Markenwerkstatt), Schadenersatz für unfallbedingte Wertminderung, Nutzungsausfall oder für einen Mietwagen, eine Unkostenpauschale, Schmerzensgeld bei attestierter Verletzung und Vieles mehr.

Schauen Sie in Ihren Versicherungsvertrag, dort ist die für Sie maßgebliche Frist zu finden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich nicht mehr als 3 Tage Zeit lassen.

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten und vermutlich mehr als ein Bagatellschaden (über 1.000 Euro Reparaturkosten) vorliegt. Dann zahlen Sie nichts für das Gutachten und den Regulierungsservice. Je höher der Schaden, desto wichtiger ist ein Gutachten. Achtung: Kaskoversicherungen sind weisungsberechtigt, hier keine freie Gutachterwahl.

Kurz & faktenorientiert mit Antworten auf alle wichtigen W-Fragen. Nutzen Sie am besten eine kostenlose Vorlage für einen Europäischen Unfallbericht, damit machen Sie alles richtig und vergessen auch in der Hektik an der Unfallstelle nichts Wichtiges.

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Themenbereich B:

Häufige Fragen von Unfallgeschädigten:

Bei fremdverschuldetem Unfall die gegnerische Autoversicherung, sobald kein Bagatellschaden mehr vorliegt (Schadenhöhe unbedingt durch unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie S DRIVE prüfen lassen). Auch Kaskoversicherungen zahlen für Unfallgutachten, oft aber erst ab ca. 2.000 Euro Schadenhöhe.

Auch bei geringer Aufprallgeschwindigkeit wirken mitunter hohe Kräfte, die zu Schäden (Haarrissen) an der Anhängerkupplung führen. Im Zweifelsfall sollte sie ersetzt werden, da Prüfkosten oft unwirtschaftlich sind. Aufgrund einer möglichen Mitschuld durch Erhöhung der Betriebsgefahr sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Leerfahrten entfernt werden.

Werkstattbetriebe stellen meistens 10 bis 15 Prozent der ermittelten Reparaturkosten in Rechnung. Kommt es aber zu einer Auftragserteilung, werden die Kosten erstattet / verrechnet. Unfallgeschädigte haben ohnehin keine Kosten für einen KVA zu tragen.

Das wird Ihnen ein Blick in entsprechende Schmerzensgeldtabellen zeigen, die Gerichtsurteile als Orientierung zusammenfassen. Ein Fachanwalt wird Ihnen eine aussagekräftige Einschätzung ermöglichen. Zum Vergleich: Für ein Schleudertrauma gibt es je nach Schweregrad oft mehrere hundert Euro Schmerzensgeld.

Unter einem Bagatellschaden sind Fahrzeugschäden zu verstehen, die oberflächlich sind und im Regelfall nicht zu einer Wertminderung führen. Formal hat der Bundesgerichtshof mit Reparaturkosten ab ca. 750 bis 1.000 Euro die Bagatellschadengrenze gezogen. Alles, was darüber liegt, ist kein Bagatellschaden mehr und somit ein klarer Fall für einen Kfz-Gutachter.

Ein Unfallwagen bleibt trotz fachmännischer Reparatur weniger wert. Der Verlust der Unfallfreiheit führt zu einem finanziellen Nachteil, für den Geschädigte auf Basis eines Unfallgutachtens zu entschädigen sind.

Lehnen Sie das gegnerische Schadenmanagement immer ab und werden Sie für Ihre Rechte selbst aktiv, indem Sie auf Kosten der Versicherung der Gegenseite einen Kfz-Gutachter beauftragen. S DRIVE ist bundesweit einsatzbereit, um Sie als Unfallopfer mit einem detaillierten Schadengutachten zu unterstützen.

Nicht zwangsläufig, aus Gründen der Beweissicherung kann das aber Sinn machen. Vor allem, wenn der Vorwurf einer Mitschuld im Raum steht.

Bei einem Gutachter und dessen Kfz-Sachverständigennetzwerk sind Sie in besten Händen. Schalten Sie einen Anwalt ein und fordern Sie konsequent die Zahlung ein. Gehen Sie notfalls den Klageweg. Hier unterstützen wir Sie!

Den Vorgaben aus dem Versicherungsvertrag ist strikt Folge zu leisten: Melden Sie den Schaden dem Leasinggeber, ihm stehen als rechtlicher Eigentümer fast alle Schadenersatzansprüche zu!

Es handelt sich um eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe belegt werden kann (§ 142 StGB). Stellen Sie Anzeige gegen Unbekannt, vielleicht haben Zeugen das Kennzeichen zur Identifikation gesehen. Sie können sich auch an den Verein für Verkehrsopferhilfe wenden.

Nein, Sie dürfen das gegnerische Schadenmanagement ohne jeden Nachteil ablehnen. Das ist für Sie ein großer finanzieller Vorteil, denn die Versicherung des Unfallverursachers möchte nur auf Ihre Kosten sparen.

Liegen Nutzungsausfall und Nutzungswille vor und steht das Auto reparaturbedingt nicht zur Verfügung, stehen Ihnen für die Ausfallzeit (= Vermögensschaden) pro Tag 23 bis 175 Euro Nutzungsausfall zu. Ein Gutachter ordnet Ihr Fahrzeug in die richtige Gruppe der Nutzungsausfalltabelle ein.

Ein gleichwertiger! Sie müssen sich nicht verschlechtern, die Schadensminderungspflicht lässt aber auch kein Upgrade auf einen flotten Sportwagen zu. Bei einem Elektroauto besteht nicht immer die Option, ein solches als Ersatzwagen zu fahren.

Am besten auf Gutachtenbasis mit der persönlichen Unterstützung eines Kfz-Sachverständigen. Eine weitere Option ist es, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen und dann die Reparatur selbst vorzunehmen oder zu organisieren.

Wenn es bis dato keinen gravierenden Unfall- bzw. Vorschaden hatte, der über der Bagatellschadensgrenze von ca. 1.000 Euro Reparaturkosten liegt. Wichtig! Der Verlust der Unfallfreiheit darf beim Autoverkauf nicht arglistig verschwiegen werden, es herrscht eine Offenbarungspflicht.

Es handelt sich gemäß § 249 BGB um eine Alternative zur konkreten Abrechnung, also der Reparatur des Unfallwagens. Sie können sich auf Gutachtenbasis bei fiktiver Abrechnung den Unfallschaden auszahlen lassen.

Rechtlich legitim ist nur der Abzug der Mehrwertsteuer. Alle Schadensposten, die bei konkreter Abrechnung angefallen wären, sind auch fiktiv erstattungsfähig. Gerade bei fiktiver Abrechnung kürzen viele Versicherer willkürlich bei Reparaturkosten, Verbringungskosten, Beilackierungskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.

Maßgeblich sind die Reparaturdauer laut Gutachten bzw. die tatsächliche Standzeit in der Werkstatt laut Reparaturrechnung. Bei einem Totalschaden können es bis zu 16 Tage Nutzungsausfall sein.

Rufen Sie die Polizei und sorgen Sie so für eine belastbare Beweissicherung (ein Unfallbericht in der Zielsprache sollte im Handschuhfach liegen). Sofern möglich, lässt sich von Deutschland aus mit einem Regulierungsbeauftragten der Versicherung die Schadenabwicklung abschließen.

Auf Gutachtenbasis erstatten Kfz-Versicherungen bei Totalschaden die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung können 14 bis 16 Tage Nutzungsausfall hinzukommen.

Sofern die Reparatur nachgewiesen werden kann, können bei einem neuen Schaden an der gleichen Stelle neue Schadenersatzansprüche gestellt werden. Wurde der Vorschaden nicht repariert, wird es schwierig (Tipp: Versicherer speichern alle Schadensfälle in der HIS-Datenbank).

Die Schadensmeldung wird von Versicherungen im Regelfall schnell bearbeitet. Die gesamten Schadenregulierungsdauer erstreckt sich auf einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen. Dank einer Reparaturkostenübernahmeerklärung kann der Unfallwagen aber deutlich schneller instandgesetzt werden.

Sie sollten ihn wegen möglicher Haarrisse als Sicherheitsrisiko ersetzen, wenn die Aufprallgeschwindigkeit mehr als 10 km/m betrug. Viele Hersteller bieten spezielle Austauschprogramme nach einem Unfall an.

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Themenbereich C:

Häufige Fragen von Unfallverursachern:

Melden Sie den Schaden fristgerecht Ihrer Haftpflichtversicherung, sie kommt für alle Forderungen des Unfallgegners auf (Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ist eine Vollkaskoversicherung notwendig, der vorgesehene Selbstbehalt zu tragen.

Für selbst verschuldete Unfälle ist eine Kaskoversicherung notwendig, eine Vollkaskoversicherung leistet am meisten. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung greift nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Durch eine Beweissicherung mit Unfallbericht, Skizze und Fotos lassen sich der Unfallhergang und somit die Schuldfrage dokumentieren. Bei einer Teilschuld wird mit einer Haftungsquote reguliert, die Option des Quotenvorrechts kann greifen (Inanspruchnahme eigener und gegnerischer Versicherung).

Die Probezeit dauert ab Zeitpunkt der Führersteinausstellung 2 Jahre. Ein A-Verstoß (mehr als 21 km/h zu schnell innerorts) oder 2 B-Verstöße verlängern die Probezeit auf 4 Jahre, auch ein Aufbauseminar ist zu absolvieren.

Bei Inanspruchnahme der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung erfolgt eine Hochstufung durch Verlust des bisherigen Schadenfreiheitsrabattes. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Bei kleinen Schäden kann es angesichts höherer Beiträge und Selbstbeteiligung günstiger sein, den Schaden ohne Versicherung zu regulieren.

Haftpflichtversicherungen können sich auf eine Haftungsquote einigen. Gelingt das nicht, wird vor Gericht ein Richter eine Haftungsquote anhand des Unfallhergangs und der Sachlage festlegen. Je besser die Beweissicherung, desto einfacher die Schuldzuweisung.

Schadenverursacher haben max. 7 Tage Zeit, den Schaden der eintrittspflichtigen Versicherung zu melden. Entscheidend ist, was im Versicherungsvertrag steht: Oft sind es auch maximal nur 3 Tage. Je früher, desto besser lautet das Motto für die notwendige Schadensmeldung nach Autounfall.

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